Asunción: Der Stadtrat Enrique Berni (ANR) forderte, dass es in Bezug auf die Einführung von Parkgebühren mehrere Vorteile für Elektrofahrzeuge geben soll, in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 6.925/22. Besitzer solcher Autos sind dann von den Gebühren befreit. Berni legte hierzu einen Antrag vor.
In einer ordentlichen Sitzung des Stadtrats von Asunción hatte Berni einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der Vorteile für den Fahrer von Elektrofahrzeugen vorsieht und diese von den Parkgebühren befreit.
Das Projekt heißt: “Anreiz und Förderung des Elektroverkehrs“ in der Stadt Asunción. Demnach profitieren die Besitzer von Elektrofahrzeugen zum Beispiel von kostenlosen Parkplätzen in kontrollierten und kostenpflichtigen Bereichen. Genau in solchen, die die Kommune Asunción ab März in verschiedenen Stadtteilen einführen will.
Auch sollen Besitzer von Elektrofahrzeugen von der Steuer befreite werden. Laut Reglement gibt es für das erste Jahr eine Befreiung von 100 % , für das zweite Jahr 80 %, für das dritte Jahr 60 %, für das vierte Jahr 40 % und für das fünfte Jahr 30 %.
Berni erklärte, dass die Gesetzgebungskommission am Montag tagen werde und er auf eine positive Stellungnahme hoffe. Dann muss in der folgenden ordentlichen Sitzung des Stadtrats die Zustimmung des Plenums eingeholt werden.
Ab wann gilt das kostenpflichtige Parken?
Das kostenpflichtige Parken würde ab März durch die Konzession an die Firma Parxin in Kraft treten, die den Dienst 15 Jahre lang betreiben wird.
Der Stundensatz beträgt 4.500 Guaranies und das System gilt für drei Bereiche in Asunción: Villa Morra, Zentrum und Sajonia. In den ersten 120 Tagen der Umsetzung wird das Unternehmen keine Gebühren erheben, aber es wird eine Test- und Anpassungsphase für die Bürger sein. Derzeit gibt es ein Gremium von Unternehmen, der die Suspendierung des Systems beantragt hat.
Wochenblatt / ABC Color











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Jo, der Bernie ist ja ein ganz heller Type. Last mich raten: er fährt einen Elektro.
Wozu sind Parkgebüren den da? Vielleicht, dass der Steuerzahler öffentlichen Grund zur Verfügung stellen muss. Nach dem Verursacherprinzip müssen also diejenigen Zahlen, die diesen Service in Anspruch nehmen.
Soll er doch wieder Dreirad mit aufgeschnalltem Megaphone-120dB fahren und alltäglich durch die Wohnquartiere wackeln und seine Alfombra, Tschiggle Babbero und Streichhölzl anbieten: dann muss er auch keine Parkgebühren abdrücken.