In die Krisenvorsorgeliste (auch elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland – kurz ELEFAND – genannt) können sich alle deutschen Staatsangehörigen, die sich vorübergehend oder dauerhaft im Ausland aufhalten, eintragen (§ 6 Abs. 3 Konsulargesetz). Mitreisende Familienmitglieder des gleichen Haushalts -auch ohne die deutsche Staatsangehörigkeit- können als Begleitpersonen mit eingetragen werden, damit sie im Not- und Krisenfall mit berücksichtigen werden können.

Die Registrierung wird allen Deutschen empfohlen – unabhängig vom Ort und der Dauer des Aufenthalts im Ausland. Über die Registrierung können die Auslandsvertretungen mit Deutschen im Gastland bei akuten Krisen in Kontakt treten.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über die in der Liste zu hinterlegenden E-Mail-Adressen z.B. auf anstehende Bundestagswahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament hinzuweisen oder sonstige konsularische Hinweise zu übermitteln.

Zur Registrierung bitte auf den Link klicken.