Encarnación: Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen die Gerichtsentscheidung ein, mit der der Verdächtige trotz nachweislicher psychischer Schäden an dem Kind freigelassen wurde.
Eine Frau reichte eine Anzeige ein und behauptete, ihr 6-jähriger Sohn sei Opfer angeblichen sexuellen Missbrauchs und möglicher Folter geworden, angeblich durch seinen eigenen Vater.
Die Übergriffe ereigneten sich angeblich über einen Zeitraum von einem Jahr nach März letzten Jahres, als der Vater den Minderjährigen trotz seiner Trennung am Wochenende zu sich nach Hause brachte, eine Zeit, in der es angeblich zu den Misshandlungen kam. Nach der Aussage der Mutter offenbarte der Junge sich ihr und einem Psychologen, was im Juni dieses Jahres zu einer formellen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führte.
Edgar Villaverde, der für die Ermittlungen zuständige Staatsanwalt, gab an, dass drei Spezialisten psychologische Untersuchungen durchgeführt hätten, die zu dem Schluss kamen, dass der Minderjährige erhebliche psychische Schäden aufweist. Den Aussagen des Staatsanwalts zufolge wurde bestätigt, dass das Kind misshandelt und Oralsex ausgesetzt gewesen sei.
Trotz der Schwere der Vorwürfe und des Antrags auf Untersuchungshaft beschloss Richter Miguel López, den Verdächtigen mit der Begründung freizulassen, dass der Haftantrag keine Beweise enthielt. Die Staatsanwaltschaft hielt diese Entscheidung für völlig willkürlich und legte daraufhin Berufung ein.
Das Berufungsgericht hob den Beschluss wegen derselben fehlenden Begründung auf, was bedeutet, dass der Fall erneut vor einem anderen Strafgericht verhandelt werden muss. Der Angeklagte bleibt jedoch frei, während die Ermittlungen andauern.
Wochenblatt / Mas Encarnación / Beitragsbild Archiv












