Asunción: Die Entscheidung, mit der eine vom Ministerium für Verbraucherschutz (Sedeco) verhängte Geldbuße bestätigt wird, rückt erneut Unternehmen ins Rampenlicht, die gegen Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre der Bürger verstoßen.
Der Fall gelangte nach einem langwierigen Rechtsstreit vor den Obersten Gerichtshof. Die Telefongesellschaft Claro wurde mit einer Geldbuße in Höhe des 30-fachen des täglichen Mindestlohns belegt und dazu gezwungen, jegliche Art kommerzieller Werbung gegenüber den Beschwerdeführern dauerhaft einzustellen und das Urteil in einem weitverbreiteten Medienkanal zu veröffentlichen. Dies alles geschieht im Einklang mit dem Gesetz Nr. 5830/19, das die Werbekontaktaufnahme mit Personen, die im Nationalen “Bitte nicht stören“-Register eingetragen sind, ausdrücklich verbietet.
Das Unternehmen versuchte, der Geldbuße zu entgehen, indem es zum einen behauptete, dass der Fall bereits in einem anderen Verfahren für verfassungswidrig erklärt worden sei, und zum anderen, dass die Nummern, von denen, aus die Anrufe getätigt wurden, nicht zu seiner Vertriebsabteilung gehörten. Sowohl Sedeco als auch der Rechnungshof wiesen diese Argumente jedoch zurück und stellten klar, dass es keine Rolle spiele, ob die Anrufe von Dritten getätigt würden: Wenn die Werbung der Marke nütze, sei das Unternehmen dafür verantwortlich.
Es handelte sich um eine Entscheidung der Richter Carolina Llanes, Luis María Benítez Riera und Manuel Ramírez Candia, die letztendlich die von Rechtsanwalt Gustavo Gómez im Namen von Claro eingereichte Berufung zurückwiesen. Sie waren der Ansicht, dass die Unanwendbarkeit des betreffenden Artikels nicht ausreichend dargelegt worden sei und auch nicht nachgewiesen worden sei, dass das Unternehmen in keinerlei Zusammenhang mit den gemeldeten Werbeaktionen stehe.
Mit diesem Urteil bekräftigt der Gerichtshof die Gültigkeit von Verbraucherschutzmechanismen in einem Kontext, in dem Telekommunikationsunternehmen weiterhin die Grenzen des Respekts gegenüber den Kunden in Frage stellen. Ein Urteil, das einen wichtigen Präzedenzfall schafft und uns daran erinnert, dass “Bitte nicht stören“ kein juristischer Schnörkel ist, sondern ein Recht, das respektiert werden muss.
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