Asunción: Eine Gesetzesinitiative, die das Strafmaß für Mord und andere schwere Verbrechen massiv erhöhen könnte, sorgt derzeit in Paraguay für hitzige Debatten.
Der Entwurf sieht vor, die Höchststrafe auf bis zu 90 Jahre Gefängnis anzuheben – ein Schritt, der von Befürwortern als notwendiges Instrument zur Bekämpfung der Kriminalität und zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit gesehen wird, während Kritiker verfassungsrechtliche Bedenken und die Wirksamkeit solch langer Haftstrafen in Frage stellen.
Um die Strafen für Gewaltverbrechen und Wiederholungsdelikte zu verschärfen, legte der Abgeordnete Rubén Rubín am vergangenen Freitag einen Gesetzentwurf vor, der eine umfassende Reform des paraguayischen Strafgesetzbuches vorsieht. Die Initiative sieht vor, die Höchststrafe für Mord und besonders schwere Verbrechen auf 90 Jahre zu erhöhen, zusätzlich zu den kumulativen Strafen und der Möglichkeit einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Revisionsmöglichkeit.
Der Gesetzentwurf wurde auf einer Pressekonferenz gemeinsam mit Kongresssprecher Basilio “Bachi“ Núñez und dem liberalen Senator Dionisio Amarilla vorgestellt, die den Vorschlag unterstützten. Laut Rubín soll die Reform eine härtere rechtliche Antwort auf die eskalierende Gewalt im Land bieten und sich an bereits bestehenden Mechanismen in anderen Ländern der Region orientieren.
„Nach unserer Verfassung können wir im Gegensatz zu anderen Ländern keine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen. Wir können jedoch auf das Konzept einer dauerhaften, revidierbaren Freiheitsstrafe zurückgreifen, die strenge Strafen ermöglicht, ohne die Möglichkeit einer eventuellen Wiedereingliederung auszuschließen“, erklärte Rubín.
Der Gesetzestext ändert Artikel Nr. 38 des Strafgesetzbuches und legt fest, dass die Höchststrafe 90 Jahre betragen kann. Bei Strafen von 50 Jahren oder mehr ist eine gerichtliche Überprüfung zulässig, ohne dass die Möglichkeit einer Entlassung vollständig ausgeschlossen wird. Die Entscheidung hängt von der Beurteilung der Sachverständigen und Resozialisierung des Verurteilten ab.
Eine der auffälligsten Änderungen ist die Kumulation von Strafen: Wer mehrere Morde begeht, erhält für jedes Opfer eine separate Strafe, wobei die Jahre einzeln addiert werden. Dies zielt direkt auf schwerwiegende Verbrechen wie Mehrfachmorde oder Femizide im Kontext systematischer Gewalt ab.
Der Vorschlag will auch Schlupflöcher bei Straftaten wie sexuellem Kindesmissbrauch schließen. Obwohl das Strafmaß kürzlich auf 30 Jahre erhöht wurde, erlaubt der aktuelle Wortlaut – der die Formulierung “bis zu“ enthält – Richtern weiterhin, deutlich geringere Strafen zu verhängen. Diese Änderung würde einen strengeren Rahmen schaffen und Unklarheiten beseitigen.
Rubín stellte klar, dass der Gesetzentwurf derzeit keine Änderung des Strafmündigkeitsalters vorsieht, räumte jedoch ein, dass es sich hierbei um eine noch ausstehende Debatte handele, die er in zukünftigen Gesetzesinitiativen ansprechen wolle.
Wochenblatt / adn digital














