Asunción: Die Generaldirektion für Migration (DGM) in Paraguay hat in diesem Jahr einen historischen Höchststand bei den Anträgen auf Niederlassung (Radicación) verzeichnet. Mit 33.589 bearbeiteten Akten wurde die Gesamtzahl des gesamten Jahres 2024 (29.126) bereits deutlich übertroffen.
Der Direktor der Behörde, Jorge Kronawetter, bestätigte, dass das Land ein anhaltend starkes Interesse von Ausländern verzeichne, sich legal im Staatsgebiet niederzulassen.
Der Beamte erklärte, dass die befristete Niederlassung zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren erteilt werde, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere zwei Jahre. „Anschließend kann die unbefristete Aufenthaltsberechtigung beantragt werden“, erläuterte er.
Die größte Gruppe der Antragsteller sind laut Kronawetter Brasilianer, insbesondere Studierende in den Grenzregionen. An zweiter Stelle folgen Argentinier. Der dritte Platz wird zwischen deutschen Rentnern und bolivianischen Staatsbürgern ausgefochten.
Der Migrationsdirektor betonte, dass dieses Phänomen auf eine Vielzahl von Faktoren zurückzuführen sei, darunter die wirtschaftliche Stabilität des Landes, die geografische Nähe sowie Arbeitsmöglichkeiten in Sektoren wie Landwirtschaft, Handel und Dienstleistungen. Er erwähnte zudem, dass Paraguay zu einem attraktiven Ziel für europäische Rentner geworden sei, die einen ruhigen und erschwinglichen Wohnsitz suchen.
Allerdings enthüllte Kronawetter auch die Existenz eines Dokumentenfälscher-Netzwerks, das innerhalb des Migrationssystems operierte und in das elf Beamte der Nationalpolizei verwickelt waren. „Sie montierten das Foto und die Identität einer anderen Person auf ein Originaldokument und fälschten Informationen“, prangerte er an. Das Schema bestand darin, rechtmäßige Dokumente zu verändern, um die Ansiedlung von Personen zu erleichtern, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllten.
Wochenblatt / Radio Monumental / Beitragsbild Archiv
















c-team
Der Artikel ist verwirrend und bestimmt wurde das der Direktor der Migraciones falsch verstanden. Richtig ist: Punkt 1:die erstmalige Aufenthaltserlaubnis geht für 2 Jahre. Punkt 2:danach kann in einem engen Zeitfenster von 90 Tagen die dauerhaften Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Punkt 3: wer dieses Zeitfenster versäumt kann binnen 6 Monaten danach nochmals die 2 jährigen Aufenthaltserlaubnis beantragen (ohne neue Dokumente aus dem Heimatland)….Das verwirrende ist die Meinungserzeugung in der Wortwahl des Artikels die suggeriert das nach den ersten 2 Jahren weitere 2 Jahre folgend müssen bevor die dauerhafte beantragt werden kann. Verständlich?? bei Fragen gerne an uns wenden C-team Paraguay.