Staatsanwaltschaft warnt vor häufigen Straftaten zu Neujahr

Asunción: Die Staatsanwaltschaft erinnerte daran, dass gängige Praktiken während der Feiertage zum Jahresende strafbar sind. Sie warnte, dass das Abfeuern von Schüssen in die Luft, das Fahren unter Alkoholeinfluss und der unverantwortliche Umgang mit Feuerwerkskörpern zu Anklagen und Gefängnisstrafen führen können.

Im Hinblick auf die Feierlichkeiten zu Weihnachten und Neujahr forderte die Staatsanwaltschaft die Bürger auf, Verhaltensweisen zu vermeiden, die zwar während der Feiertage häufig vorkommen, aber gesetzlich strafbar sind und in den vergangenen Jahren bereits Todesopfer gefordert haben. Dazu zählen unter anderem das Abfeuern von Schüssen in die Luft, das Fahren unter Alkoholeinfluss und der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Die Staatsanwaltschaft betonte, dass diese Praktiken ein ernstes Risiko für das Leben und die Unversehrtheit von Menschen darstellen, und forderte daher mehr Bewusstsein und Verantwortung während der Feierlichkeiten zum Jahresende.

Schüsse in die Luft: ein Risiko, das in einer Tragödie enden kann

Die Staatsanwaltschaft erinnerte daran, dass das Abfeuern von Schüssen in die Luft eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und gemäß Artikel 95 Absatz b des Waffengesetzes Nr. 4036/10 mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet wird.
Sie warnte, dass im Falle von Verletzten oder Todesopfern durch Querschläger die Verantwortlichen wegen schwerer Körperverletzung oder sogar wegen Mordes angeklagt werden können. Die Behörde betonte, dass es in den vergangenen Jahren während der Feiertage zu Todesfällen aufgrund solcher Praktiken gekommen sei.

„Schüsse in die Luft können schwerwiegende Folgen haben, von schweren Schäden über schwere Verletzungen bis hin zu Mord“, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Alkohol am Steuer, ein wiederholtes Verhalten während der Feiertage

Ein weiterer Punkt, auf den die Staatsanwaltschaft hinwies, ist das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Psychopharmaka sowie in einem Zustand der Erschöpfung oder mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen, Situationen, die zu Weihnachten und Neujahr häufiger auftreten.

Die Behörde warnte, dass das Verursachen von Unfällen unter diesen Umständen, sei es fahrlässig oder vorsätzlich, den Straftatbestand der Gefährdung im Straßenverkehr gemäß Artikel 153 des Gesetzes N° 5016/2014 darstellt, das Artikel 217 des Strafgesetzbuches ändert. Dieses Verhalten wird mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet.

Feuerwerkskörper: Verantwortung der Erwachsenen

Die Staatsanwaltschaft wies auch auf die Verwendung von Feuerwerkskörpern hin, eine übliche Praxis während der Feierlichkeiten zum Jahresende, und erinnerte an die Verantwortung der Eltern und Erwachsenen, die für Kinder und Jugendliche verantwortlich sind.

Sie warnte, dass die Erlaubnis zum Umgang mit Feuerwerkskörpern durch Minderjährige zu Anklagen wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht führen kann, falls diese verletzt werden. Daher betonte sie, dass Feuerwerkskörper kein Spielzeug sind und nur von verantwortungsbewussten Erwachsenen unter strikter Einhaltung der Sicherheitshinweise gehandhabt werden dürfen.

Abschließend forderte die Staatsanwaltschaft die Bürger auf, die Feiertage mit Vorsicht zu begehen, und erinnerte daran, dass die Vermeidung solcher Verhaltensweisen den Unterschied zwischen einem sicheren Fest und einer Tragödie ausmachen kann.

Wochenblatt / Abc Color

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