Privatsektor kann künftig Projekte für öffentliche Bauvorhaben vorschlagen

Asunción: Der Präsident der Republik, Santiago Peña, hat das Dekret Nr. 5441 unterzeichnet, welches das Gesetz Nr. 7452/25 regelt. Dies ermöglicht ein modernisiertes Modell der öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP).

Über dieses Modell kann der Privatsektor dem Staat Initiativen für Infrastrukturprojekte und öffentliche Dienstleistungen vorschlagen – unter klaren Regeln, wettbewerbsorientierten Prozessen und mit höheren Transparenzgarantien.

Präsident Peña betonte, dass die neue Regelung die Erfahrungen aus zehn Jahren ÖPP-System sowie internationale Entwicklungen in diesem Bereich integriert. „Ich habe das Dekret Nr. 5441 unterzeichnet, um die Zusammenarbeit zwischen dem Staat und dem Privatsektor zu stärken. Wir setzen auf moderne Infrastruktur und bessere öffentliche Dienstleistungen für jeden Bürger und sind überzeugt, dass Kooperation der richtige Weg ist“, schrieb Peña in den sozialen Netzwerken.

Die wichtigsten Details des Dekrets

-Initiative: Projekte können sowohl vom Staat als auch von privaten Unternehmen angestoßen werden. Private Vorschläge müssen beim Wirtschafts- und Finanzministerium (MEF) eingereicht werden. Dabei müssen die Firmen ihre rechtliche, technische und finanzielle Kapazität nachweisen und die Kosten sowie Risiken der Vorstudien selbst tragen.

-Mindestinvestition: Um in das ÖPP-Regime aufgenommen zu werden, müssen die Projekte eine Mindestinvestition in Höhe von 12.500 monatlichen Mindestlöhnen überschreiten und ihre rechtliche, finanzielle, wirtschaftliche, soziale und steuerliche Machbarkeit beweisen.

-Ablauf & Kontrolle: Das Wirtschaftsministerium bewertet die Projekte, während die staatliche Entwicklungsagentur (AFD) als Treuhänder fungiert. Die Generalstaatsanwaltschaft (PGR) muss vor der Vertragsunterzeichnung verbindliche Gutachten abgeben.

-Transparenz: Es wird ein öffentliches Projektregister erstellt, in dem alle relevanten Dokumente veröffentlicht werden. Die Vergabe erfolgt über öffentliche Ausschreibungen.

-Umsetzung: Der Gewinner der Ausschreibung muss eine Zweckgesellschaft (SOE) gründen, an der er mit mindestens 51 % beteiligt ist.

-Konfliktlösung: Bei Unstimmigkeiten gibt es drei Stufen: Direkte Verhandlung, ein technisches Gremium und ein Schiedsverfahren.

Wochenblatt / Hoy / Beitragsbild Archiv

CC
CC
Werbung

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kommentare themenbezogen sind. Die Verantwortung für den Inhalt liegt allein bei den Verfassern, die sachlich und klar formulieren sollten. Kommentare müssen in korrekter und verständlicher deutscher Sprache verfasst werden. Beleidigungen, Schimpfwörter, rassistische Äußerungen sowie Drohungen oder Einschüchterungen werden nicht toleriert und entfernt. Auch unterschwellige Beleidigungen oder übertrieben rohe und geistlose Beiträge sind unzulässig. Externe Links sind unerwüscht und werden gelöscht. Beachten Sie, dass die Kommentarfunktion keine garantierte oder dauerhafte Dienstleistung ist. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung oder Speicherung von Kommentaren. Die Entscheidung über die Löschung oder Sperrung von Beiträgen oder Nutzern die dagegen verstoßen obliegt dem Betreiber.

Kommentar hinzufügen