Asunción: Der Anwalt des Vaters eines der Opfer eines tödlichen Verkehrsunfalls, der sich 2024 in San Bernardino ereignete und in den der Geschäftsmann Eugenio Sanabria Vierci verwickelt ist, kritisierte die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs scharf. Er bezeichnete die Ablehnung einer Verfassungsklage als die „endgültige Heiligsprechung der Verletzung von Rechten“ und der „Ungleichheit vor dem Gesetz“. Die Klage richtete sich gegen einen Gerichtsbeschluss, der den Vater eines der Unfallopfer als Nebenkläger aus dem Verfahren ausschließt.
In der vergangenen Woche wies die Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs (Corte Suprema de Justicia) eine Verfassungsklage der Rechtsvertreter des Vaters eines der Opfer des tödlichen Unfalls in San Bernardino (vom November 2024), bei dem vier Menschen ums Leben kamen, in limine – also ohne inhaltliche Prüfung – ab. Der Vater fordert, als Nebenkläger am Verfahren gegen den mutmaßlichen Unfallverursacher beteiligt zu werden.
Im Juni 2025 reichte der Anwalt Carlos Trapani im Namen von Ceveriano Jacquet – dem Vater des Opfers Osvaldo Darío Jacquet – eine Verfassungsklage ein. Ziel war es, einen Beschluss des Berufungsgerichts von Cordillera aufzuheben, das den Antrag von Jacquet, als Nebenkläger im Prozess gegen den Geschäftsmann Eugenio Sanabria Vierci aufzutreten, abgelehnt hatte.
Fast ein Jahr später entschied der Oberste Gerichtshof, die Verfassungsklage abzuweisen, nachdem zwei der drei Richter der Verfassungskammer – César Diésel und Víctor Ríos – die Argumente der Anwälte von Jacquet gegen den Beschluss des Berufungsgerichts für nicht überzeugend hielten. Das dritte Mitglied der Kammer, Richter Gustavo Santander, stimmte in einem Sondervotum (en disidencia) dagegen.
„Die endgültige Heiligsprechung der Verletzung von Rechten“
Carlos Trapani, Rechtsanwalt.
Im Gespräch mit ABC Cardinal am heutigen Montag bedauerte der Anwalt César Trapani, der Ceveriano Jacquet vertritt, die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs und bezeichnete sie als „die endgültige Heiligsprechung der Verletzung von Rechten“ und der „Ungleichheit vor dem Gesetz“.
Trapani erinnerte daran, dass die Strafprozessordnung es Angehörigen von Todesopfern erlaubt, als Nebenkläger am Strafverfahren teilzunehmen.
Die Verteidigung von Sanabria Vierci verlangte jedoch den Ausschluss von Ceveriano Jacquet aus dem Verfahren mit dem Argument, dass „das Recht zur Teilnahme an einem Prozess wie ein Erbe aufgeteilt wird“, erklärte der Anwalt.
Diesem Argument der Verteidigung folgte das Berufungsgericht von Cordillera. Demnach sei die einzige Person mit vorrangiger Legitimation für eine Nebenklage die minderjährige Tochter von Osvaldo Jacquet, da sie die engste Verwandte und direkte Erbin sei.
Fall könnte vor internationale Instanzen gebracht werden
Angesichts dieser Entscheidung reichten die Vertreter von Ceveriano Jacquet die Verfassungsklage ein. Sie argumentierten vor dem Obersten Gerichtshof, dass „dieses Urteil, das für den Fall nicht anwendbare Regeln heranzieht, das verfassungsmäßige Recht auf eine faire Prozessbeteiligung vereitelt, indem es eine Entscheidung fällen lässt, die Fakten und Recht nicht miteinander verknüpft“ und zudem „die Rechtssicherheit des Rechtsstaates verletzt“, so Trapani.
„Der Gerichtshof hat den Fall gar nicht erst inhaltlich geprüft, sondern ihn bereits im Vorfilter abgewiesen“, betonte er. „Anstatt den Fall anzunehmen und in der Sache zu entscheiden, hieß es lediglich, die Argumente seien nicht überzeugend genug, um eine Prüfung überhaupt zu rechtfertigen.“
Mit der Ablehnung durch den Obersten Gerichtshof „bleiben uns auf nationaler Ebene keine Rechtsmittel mehr, um die Zulassung von Ceveriano Jacquet in diesem Fall zu erzwingen“, bedauerte der Jurist.
Die Familie des Opfers könnte den Fall jedoch vor internationale Instanzen bringen und vor das Interamerikanische Menschenrechtssystem ziehen. „Der Fall erfüllt alle Voraussetzungen, um vor das Interamerikanische Menschenrechtssystem gebracht zu werden; das wäre der richtige Schritt“, sagte der Anwalt, betonte jedoch, dass dies letztlich die Entscheidung der Familie sei.
Der Anwalt fügte hinzu: „Wir fordern nur, was gerecht ist. Das paraguayische Rechtssystem bietet genug Raum, um dem Angeklagten alle Garantien zu gewähren und gleichzeitig den Opfern den Respekt und die Beachtung zukommen zu lassen, die sie verdienen. Rechte sind keine Mangelware.“
„Böswilligkeit“ des Gerichtshofs
Trapani prangerte zudem eine „Böswilligkeit“ (mala fe) in der Begründung des Richters César Diésel für die Abweisung der Verfassungsklage Familie an.
„Sie greifen sich einen Teil (der Klageschrift) heraus, der gar nichts mit den Argumenten über die verletzten Rechte zu tun hat – einen Abschnitt, der im Antrag als ‚Zusammenfassung des Falls‘ überschrieben ist – und behaupten, der Kläger konzentriere sich nicht auf die argumentative Darlegung der verletzten Rechte“, erklärte er. „Die juristische Praxis in Paraguay ist schon so weit zerrüttet, dass selbst das höchste Gericht des Landes einen Teil deines Schriftsatzes nimmt, ihm Worte in den Mund legt, die dort nicht stehen, und ihn so hinbiegt, dass er zu ihrer Entscheidung passt.“
Ein Fall „voller Privilegien“
Trapani ist der Ansicht, dass das Verfahren gegen Sanabria Vierci von Anfang an „von Privilegien durchzogen“ und von einer „ungleichen Anwendung des Gesetzes“ geprägt war.
Er erinnerte daran, dass Sanabria Vierci zu Beginn des Verfahrens nicht vor Gericht erschien, weil sein Privatarzt ihn nach dem Unfall nicht aus dem Krankenhaus entlassen wollte. Zudem wurde der Beschuldigte in der Agrupación Especializadader Nationalpolizei inhaftiert – einer Einrichtung, die eigentlich nur für Polizeibeamte gedacht ist und „für Zivilisten wie ein Hotel funktioniert“.
Eine „nachgiebige“ Staatsanwaltschaft
Er kritisierte auch das „nachgiebige Verhalten“ der Staatsanwaltschaft (Ministerio Público). Es sei nicht auf Initiative der Anklagebehörde, sondern der Opfer geschehen, dass ein Gerichtsmediziner der Justiz in das Krankenhaus geschickt wurde, um zu überprüfen, ob Sanabria Vierci tatsächlich nicht transportfähig und verhandlungsfähig war.
Zudem sagte er: „Die Staatsanwaltschaft lässt es seit einem Jahr zu, dass der Richter den Fall nicht vorantreibt.“ Die vorläufige Anhörung (audiencia preliminar) in der Sache hat bis heute nicht stattgefunden.
Alkoholisierter Fahrer und vier Todesopfer
Eugenio Sanabria Vierci wurde wegen mutmaßlicher fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs angeklagt. Der schwere Massenunfall ereignete sich am 10. November 2024, als der SUV der Marke Volkswagen, den der Angeklagte mit hoher Geschwindigkeit und unter Alkoholeinfluss steuerte, mit einem Pkw der Marke Kia kollidierte.
Alle drei Insassen des Kia – Osvaldo Jacquet (39), seine Ehefrau Kristin María Blumenröther (40) und die gemeinsame Tochter Philipe Jacquet Valdez (2) – kamen ums Leben.
Durch die Wucht des Aufpralls überschlug sich der SUV von Sanabria Vierci und prallte gegen ein weiteres Fahrzeug, einen Hyundai. Eine der Insassinnen dieses Wagens, Nancy Angeluz Chena, verlor ebenfalls ihr Leben.
Wochenblatt / Abc Color















