Asunción: Die Richterin für Strafvollstreckung, Luz Rosanna Bogarín Fernández, machte die Übergabe des sogenannten “Hauses des Grauens“ an den Staat offiziell, 18 Jahre nachdem die Beschlagnahme angeordnet wurde.
Dieses Anwesen in der Straße Las Palmas im Viertel Mbocayaty in Ñemby ist traurigerweise dafür bekannt, dass Cecilia Cubas von der Partido Patria Libre (Vorgänger der jetzigen Verbrechergruppe EPP) entführt und ermordet wurde.
Der am 1. Dezember 2006 vom Gerichtsbezirk in Asunción erlassene Beschluss sah die Einziehung mehrerer Vermögenswerte vor, darunter auch dieses Eigentum. Der endgültige Beschluss zur Überstellung an den Staat kam jedoch erst jetzt, nach der Rechtskraft des Urteils und der entsprechenden Bearbeitung, zustande.
Gemäß Artikel 88 der Strafprozessordnung geht das Eigentum der beschlagnahmten Vermögenswerten mit der Rechtskraft des Urteils auf den Staat über, wodurch die Rechte Dritter daran erlöschen. Darüber hinaus legt das Gesetz Nr. 5876/17 fest, dass beschlagnahmte Vermögenswerte vom Nationalen Sekretariat für die Verwaltung beschlagnahmter Vermögenswerte (SENABICO) in ihren Bestand übergehen müssen, das für deren Verwaltung auf effiziente und transparente Weise zuständig ist.
Gemäß dem Gesetz wird SENABICO die Immobilie offiziell registrieren lassen und sie unter staatlicher Verwaltung behalten, wobei die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden, bis die Immobilie vollständig registriert ist. Diese Maßnahme stellt sicher, dass die Immobilie weder besteuert noch verkauft werden kann, bis alle relevanten rechtlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Richterin Fernández betonte, dass diese Maßnahme alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, damit der Staat das Eigentum in Besitz nehmen kann, und unterstreicht damit die Bedeutung der korrekten Verwaltung der beschlagnahmten Vermögenswerte, um deren Missbrauch oder Verlust zu verhindern.
Wochenblatt / adn digital












