Drei Männer müssen sich wegen Umweltverbrechen im Naturschutzgebiet Yguazú vor Gericht verantworten

Yguazú: Drei Männer, Francisco Mendoza (64), Fermín Cano (42) und Hermenegildo Arias (71), müssen sich einem mündlichen und öffentlichen Prozess wegen Verbrechen gegen die Umwelt und Naturschutzgebiete stellen, zu denen das Fällen von Bäumen sowie das Entfachen von Bränden gehören.

Der Beschluss wurde von der Richterin Teresita Cazal erlassen, nachdem diese die vom Staatsanwalt Zunilda Ocampos vorgebrachte Anklage geprüft hatte.

Den Hintergrundinformationen zufolge ereigneten sich die Vorfälle angeblich am 27. August 2024 auf dem Grundstück Nr. 2270, Registernummer 4962, Eigentum der Nationalen Elektrizitätsverwaltung (ANDE), im Bezirk Yguazú, Departement Alto Paraná. Die Anzeige wurde am 5. September 2024 von Rechtsanwältin Ana Isabel Giménez de Gómez, Leiterin der Abteilung für hydrografische Becken der ANDE, eingereicht, nachdem sie das Fällen von Bäumen und das Abbrennen von Grasland auf dem Grundstück festgestellt hatte, was etwa zwei Hektar betraf.

Während einer Inspektion bestätigten technische Mitarbeiter des Regionalbüros des Ministeriums für Forstwirtschaft und Umwelt (DEBOA) das Fällen von Bäumen und die Existenz von einfachen Unterkünften, die von den Angeklagten genutzt wurden. Mendoza wurde in einem Haus am Ufer des Yguazú-Sees gefunden; Cano befand sich in einem Zelt mit Holzfällerwerkzeugen; und Arias wurde in einer Holzhütte entdeckt.

Die Untersuchung ergab, dass keiner der Angeklagten Eigentumsrechte an dem Grundstück besitzt. Dies geht aus Berichten des Nationalen Instituts für ländliche und Landentwicklung (Indert) und der Generaldirektion des Katasteramtes hervor, die bestätigen, dass das Grundstück der ANDE gehört.

Die Staatsanwaltschaft legte Zeugenaussagen von ANDE-Angestellten, technischem Personal der DEBOA und Polizeibeamten vor, die an der Überprüfung der Vorfälle beteiligt waren. Außerdem wurden Dokumente und Sachverständigenbeweise vorgelegt, darunter DEBOA-Berichte, Satellitenanalysen der Umweltdirektion der Staatsanwaltschaft sowie Kopien von Gesetzen und Verordnungen zum Schutz des Gebiets, wie etwa Gesetz Nr. 716 und Verordnung Nr. 867/2023.

Aufgrund dieser Elemente entschied die Richterin Cazal, den Fall vor eine mündliche und öffentliche Verhandlung zu bringen.

Wochenblatt / adn digital

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