Ein Mythos wird entlarvt: Erbvorbezug nicht Teil des paraguayischen Zivilgesetzbuches

Asunción: Eine Fehlvorstellung bezüglich der Existenz eines „Erbvorbezugs“ in Paraguay wurde von einem Zivilrechtsexperten angesprochen, der unmissverständlich feststellt, dass eine solche Bestimmung nicht Teil des Rechtssystems des Landes ist.

Diese Klarstellung ist entscheidend für jeden, der die Nachlassplanung in Paraguay vornimmt, da sie betont, dass jede Vermögensübertragung zu Lebzeiten des Schenkers anderen etablierten Rechtsformen und -prinzipien entsprechen muss.

Rechtsanwalt Francisco Segura, Spezialist für Zivilrecht, erklärte, dass in Paraguay das Konzept des Erbvorbezugs im Gegensatz zu anderen Ländern nicht vorgesehen sei. In einem Interview über die im paraguayischen Recht geregelten Erbschaftsverfahren erläuterte der Experte die Verfahren, die nach dem Tod einer Person gelten.

Segura wies darauf hin, dass eine Person mit dem Tod die Souveränität über ihr Vermögen verliert, das Teil des Nachlasses wird. „Wenn eine Person stirbt, verliert sie die Souveränität über ihren Besitz, nicht nur, weil sie tot ist, sondern auch, weil sie keine Handlungen vornehmen kann, die bestimmen, was mit ihrem Vermögen nach ihrem Tod geschieht“, erklärte er.

„Das Erbrecht basiert auf einem sehr romantischen Prinzip, dem sogenannten ‘Prinzip der Zuneigungsvermutung‘. Es geht davon aus, dass ein Verwandter umso mehr geliebt wird, je näher er steht. Doch es gibt noch einen weiteren Grund: Es soll verhindern, dass der Verstorbene sein Eigentum außerhalb der Familie veräußert und eine hilflose Familie zurücklässt, um die sich später der Staat kümmern muss“, betonte er.

Damit diese vorzeitige Teilung wirksam ist, müssen alle Begünstigten gemäß dem Gesetz zustimmen. Segura betonte, wie wichtig es sei, die Besonderheiten des paraguayischen Erbrechts zu verstehen, um Verwirrungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Prozesse gesetzeskonform ablaufen.

Wochenblatt / Megacadena / X

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