Freispruch für Essap-Chef wegen Veruntreuung von 3 Millionen US-Dollar nicht rechtskonform

Asunción: Die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs hat den endgültige Freispruch des ehemaligen Essap-Chefs Omar Ludovico Sarubbi und 34 weiterer Angeklagter wegen Veruntreuung von mehr als 17 Milliarden Guaranies zwischen 2015 und 2016 aufgehoben. Das höchste Gericht kam mehrheitlich zu dem Schluss, dass die Generalstaatsanwaltschaft bei der Beantwortung eines Einspruch des Gerichtshofs einen anderen Antrag stellen kann.

Das Strafverfahren gegen den ehemaligen Präsidenten der Empresa de Servicios Sanitarios del Paraguay S.A. (Essap) Omar Ludovico Sarubbi (Beistragsbild) und 34 weitere Personen wegen der angeblichen Abzweigung von 17.590.301.286 Guaranies, die bei einer Prüfung der Exekutive während der Amtszeit von Sarubbi zwischen 2015 und 2016 aufgedeckt worden waren, bleibt nach dem Beschluss der obersten Gerichtsinstanz weiterhin offen.

Mit den Stimmen der Minister Manuel Dejesús Ramírez Candia und César Antonio Garay Zuccolillo beschloss die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs, die einstweilige Verfügung (A.I.) Nr. 1.126 vom 17. November 2021, die von der Richterin Cynthia Lovera erlassen wurde, sowie die A.I. 239 vom 24. Juni 2022, mit der das Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil bestätigt hatte, das der endgültige Freispruch der Angeklagten anordnete, aufzuheben.

Mit dieser Entscheidung des obersten Gerichts muss die Akte nun an ein anderes Gericht zur Einberufung einer Vorverhandlung geschickt werden, um den Antrag auf vorläufigen Freispruch zu prüfen, den die stellvertretende Staatsanwältin für Wirtschaftskriminalität und Korruptionsbekämpfung María Soledad Machuca Vidal mit dem Gutachten 1.419 vom 13. Juli 2021 gestellt hat.

Prüfung ergab, dass Milliarden in Essap „verschwanden“

Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen begannen als Folge eines Fehlens von 17.590.301.286 Guaranies, die eine Prüfung der Exekutive während der Verwaltung von Sarubbi zwischen 2015 und 2016 aufgedeckt hatte. Die Tat wäre durch Zahlungsanweisungen und Schecks für den Erwerb von Produkten und Dienstleistungen in Form von zu leistenden Vorschüssen begangen worden, deren Beträge das Limit überschritten und zudem keine Gegenleistung enthielten.

Staatsanwältin Acuña hatte Sarubbi und 34 weitere Essap-Beamte angeklagt, da es genügend Beweise für ihre Beteiligung an dem Millionenschaden gab. Bei der Vorlage ihres schlüssigen Antrags beschloss die Beamtin jedoch, keine Anklage zu erheben, und beantragte die endgültige Einstellung des Verfahrens mit der Begründung, dass sie keine weiteren Schritte zur Sammlung von Beweisen unternehmen könne.

Wochenblatt / Abc Color

CC
CC
Werbung

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kommentare themenbezogen sind. Die Verantwortung für den Inhalt liegt allein bei den Verfassern, die sachlich und klar formulieren sollten. Kommentare müssen in korrekter und verständlicher deutscher Sprache verfasst werden. Beleidigungen, Schimpfwörter, rassistische Äußerungen sowie Drohungen oder Einschüchterungen werden nicht toleriert und entfernt. Auch unterschwellige Beleidigungen oder übertrieben rohe und geistlose Beiträge sind unzulässig. Externe Links sind unerwüscht und werden gelöscht. Beachten Sie, dass die Kommentarfunktion keine garantierte oder dauerhafte Dienstleistung ist. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung oder Speicherung von Kommentaren. Die Entscheidung über die Löschung oder Sperrung von Beiträgen oder Nutzern die dagegen verstoßen obliegt dem Betreiber.

3 Kommentare zu “Freispruch für Essap-Chef wegen Veruntreuung von 3 Millionen US-Dollar nicht rechtskonform

  1. Müssen die erheblich signifikant Korrupties noch etwas draufi legen. Dann klappt dat dann schon mit dem Freispruch. Ig mein, die sind ja auch nicht doof. Da verschwinden 17.590.301.286 PYG – ja, die 6 PYG sind wichtig – und die Verbrecher bezahlen hiesig Vollprofi-Prästeinzeit-Staatsanwälte:*@#Innen und richter:*@#Innen mit ein paar Tschokolate Vede mit 100.000 Nüsschen und meinen, damit davon zu kommen. Nö, da müssens schon no äs bizzeli Tschokolate Vede mit 100.000 Nüsschen oben draufi legen. Man MUSS mit hiesig Verbrechern – im europäischen Sinne – schon ein wenig Mitleid haben: reißen sich den Allerwertesten auf. Doch die Deliktsumme dürfen sie nie vollumfänglich selbst behalten.
    Interessant ist ja vor allem der letzte Abschnitt:
    „Staatsanwältin Acuña hatte … angeklagt, da es genügend Beweise für ihre Beteiligung an dem Millionenschaden gab. … beschloss die Beamtin jedoch, keine Anklage zu erheben, … mit der Begründung, dass sie keine weiteren Schritte zur Sammlung von Beweisen unternehmen könne.“ Nö, klar wir so einen auch morgen noch Staatsanwältin im Paraaric sein. MUSS ja auch für Streichhölzl um Müllabzufackeln und Billigpolarbierbücksenpacks um den Shwuddeli-Iglesias-120dB-Abgeshwuddeli-Hui abzushwuddeli-huien.

    23
    8
  2. „Freispruch der Angeklagten“ und das schon zwei mal gerichtlich bestätigt – da keimt Hoffnung für diese „Justiz“ – da gab es wohl noch ein paar Checks zum einlösen für die Urteile und nun soll es ein drittes Urteil besser oder gerechter machen?

    16
    2
  3. Mit den Korruption Beauftragten der USA sollte vielleicht ein gerechtes Urteil fallen . Das ist zu mindestens die Hoffnung sonst wird sich nie etwas Ändern und diese Banditen werden weiter sich auf Kosten der kleinen Leute bereichern ohne Scham.

    8
    2