Gesetzgebung zur Staatsangehörigkeit: Wichtige Änderungen

Asunción: Am 27. Juni 2024 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten. Dabei ist es möglich, jede Staatsbürgerschaft zu erwerben, ohne die deutsche ablegen zu müssen.

Am 27. Juni 2024 ist das Staatsangehörigkeits-rechtsmodernisierungsgesetz (StARModG) in Kraft getreten. Der Erwerb weiterer Staatsangehörigkeiten neben der deutschen Staatsangehörigkeit wird einfacher.

Ab dem 27. Juni 2024 können Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit auf Antrag jede ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Die Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung ist daher nicht mehr erforderlich.

Personen, die bei der Geburt in Deutschland mehrere Staatsangehörigkeiten erworben haben (sog. ius-soli-Erwerb), müssen sich künftig nicht mehr zwischen der deutschen und der anderen Staatsangehörigkeit entscheiden. Die Verpflichtung zur Wahl einer Staatsangehörigkeit (Optionspflicht) wird abgeschafft.

Darüber hinaus ist eine Einbürgerung nun nach fünf statt acht Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich.

Das Gesetz enthält keine rückwirkende Regelung für Ereignisse vor dem 27. Juni 2024. Für diese Art von “Altfällen“ bleiben die alten Gründe für den Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit bestehen.

Nachfolgend werden die am häufigsten gestellten Fragen über folgende Webadresse der Deutschen Botschaft in Asunción beantworte: https://asuncion.diplo.de/py-es/-/2664472

Wochenblatt / Deutsche Botschaft Asunción

CC
CC
Werbung