Ist die Nichtimpfung von Kindern strafbar? Ein Strafverteidiger sagt: „Nein“

Asunción: Die rechtliche Lage bei der Impfung von Kindern ist komplex. Während die öffentliche Meinung die Wichtigkeit der Immunisierung betont, argumentiert ein Strafverteidiger in einem aktuellen Fall, dass es keine rechtliche Grundlage für eine Bestrafung von Eltern gibt, die ihre Kinder nicht impfen lassen.

Er beruft sich auf das in der Verfassung verankerte nulla poena sine lege-Prinzip – zu Deutsch: „Keine Strafe ohne Gesetz“.

Rechtsanwalt Rubén Paredes wurde zu den rechtlichen Konsequenzen befragt, die einer Person drohen, wenn sie ihre Kinder nicht impfen lässt.

Er stellte klar, dass es keine Vorschriften oder ausdrücklichen Sanktionen gibt. Die derzeitige Gesetzgebung sieht keine strafrechtliche Verpflichtung zur Impfung vor, obwohl zivil- und verwaltungsrechtliche Haftungen bestehen.

Der Anwalt wies darauf hin, dass das Prinzip der freiwilligen Autonomie nicht verletzt werden dürfe und der Staat stattdessen darauf hinwirken müsse, die Menschen auf die Risiken aufmerksam zu machen, die entstehen, wenn sie ihre Kinder nicht impfen lassen.

https://twitter.com/i/status/1955265453544145373

Wochenblatt / Megacadena / Beitragsbild Archiv

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1 Kommentare zu “Ist die Nichtimpfung von Kindern strafbar? Ein Strafverteidiger sagt: „Nein“

  1. Wie eine juristische Selbstverständlichkeit so absurde Äußerungen dieses Richters (vorheriger Artikel) lässt an der Qualität jenes Richters schon zweifeln. Aber auch dann, wenn es ein Gesetz gäbe, halte ist jeglichen Impfzwang für unzulässig.
    Kinder falsch zu ernähren, Bildung zu verweigern, selbst die fehlende Zahnpflege (und dessen schlimme Folgen) …. all das sind doch dann auch dann strafbare Handlungen?
    Zum Impfen muss man sich auch mal die Gegenargumente anhören und man sieht, dass die Behauptung eines Schutzes da sehr fraglich ist. Man sehe sehe sich da nur mal die Standpunkte der Ärzte für individuelle Impfentscheidung an. Es verbleibt bei nur wenigen Impfungen eine eindeutig positive Beurteilung, die meisten sind immer in Abwägung Vor-Nachteile und meist abzulehnen.

    Anderer Umstand: Das Kind will minderjährig eine Geschlechtsumwandlung und die Eltern verweigern dies, Begründet ist das mit guten Argumenten, nebst, dass diese Geschlechtsumwandlung massive gesundheitliche Schäden verursacht und auch die Lebenserwartung deutlich mindern kann. Hier plötzlich ist aber nicht mehr die Gesundheit wichtig. Da wird dann das gegen den Willen der Eltern erzwungen und das unmündige Kind (oft leider ideologisch auch geleitet) wird dieser Prozedur unterzogen.

    Insofern, solange die Kinder unmündig sind (bis 15/16 Jahren), sollte man jeglichen äußeren Eingriff in die Familie da unterlassen. Wenn Kinder ab diesem Alter sich impfen, umwandeln oder anderweitig verhunzen wollen, dann ist das in deren Entscheidung. Davor aber sollte man es ihnen genauso wie eine Eheschließung verweigern.

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