Justiz ordnet Rückgabe von Schmuggelgut an

Asunción: Der Rechnungshof der zweiten Kammer des Justizapparates des Landes versetzte dem Zoll einen Schock indem sie einer privaten Firma ihren Lastkraftwagen zurückgab mit 60.000 Liter Speiseöl. Im März des vergangenen Jahres wurde diese Ladung samt Fortbewegungsmittel als Schmuggelgut beschlagnahmt. Jedoch jetzt wurden sie Schmuggler begünstigt.

Nein es ist nicht der 1. April und auch kein Scherz. Es gibt Menschen die Jura studiert haben und solche Entscheidungen treffen (dürfen).

Die besagte Gruppe von Richtern Dr. Arsenio Coronel, Amado Verón und Ramón Rolando Ojeda befürwortete die Rückgabe des Schmuggelgutes welches bei einer Nacht und Nebelaktion in Costa Azul, Limpio beschlagnahmt werden konnte. Dem Zoll wurde eine Frist von 24 Stunden auferlegt der Firma Conti Paraguay S.A. ihren Besitz zurückzugeben.

Laut Angaben des Zolls kam die illegale Ladung mit einer Barkasse aus Argentinien. Die Eigentümer der Ladung und dem Lkw Néstor Espínola, Luciano Alfonso Vázquez und Manuela de Jesús Rojas legten bei Gericht Beschwerde ein. Der Zoll wies die Beschwerde bezüglich der Beschlagnahmung ab.

Die Eigentümer meinten, dass das Speiseöl vom legalen Markt stamme und die es guten Glaubens als Fracht angesehen hätten. Das flüchtende Personal um 03.00 Uhr morgens als die Aktion begann brauchte keiner der drei erklären.

Mit der Abweisung der Beschwerde kam der Stein ins Rollen. Mit einer nie dagewesenen Geschwindigkeit ordnete der Rechnungshof der zweiten Kammer des Gerichts die Rückgabe des Öls sowie des Lastkraftwagens an. Jetzt nachdem die Firma wieder agieren kann bleibt mehr Zeit für eine eventuelle Bestrafung, so die Justizkammer.

(Wochenblatt / Abc)

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2 Kommentare zu “Justiz ordnet Rückgabe von Schmuggelgut an

  1. @ Hans…
    Fährt doch schon auf PY-Strassen rum…
    oder noch keinen russenden LKW
    vor Dir herfahren gesehen ???