Asunción: Richter Humberto Otazú wies gegen die damals im Zeitraum von 2018 bis 2023 amtierende Generalstaatsanwältin Sandra Quiñónez eingereichte Klage ab.
Der Richter behauptete, dass Quiñónez keine rechtswidrigen Entscheidungen getroffen habe, um eine der Parteien zu begünstigen oder zu schädigen. Es konnte überprüft werden, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren zu den eingereichten Anzeigen durchgeführt hatte und es keine vorsätzliche oder fahrlässige Unterlassung gegeben habe. Daher sei es angebracht, das Verfahren zu archivieren, so die Anklagebehörde.
In ähnlicher Weise argumentierte der zuständige Richter, wobei er den Bericht der Zweikammerkommission des Kongresses berücksichtigte, der Gegenstand der Analyse durch die Abteilung für Wirtschaftskriminalität war, die der Spezialeinheit für Wirtschafts- und Antikriminalität untersteht, die zu dem Schluss kam, dass es keinen Grund gebe, ein neues Strafverfahren einzuleiten.
Damals reichte Miguel Ángel Brítez, Rechtsdirektor der Senatorenkammer, eine Strafanzeige gegen die ehemalige Generalstaatsanwältin ein, wegen angeblicher Amtsverfehlungen oder mangelhafter Erfüllung ihrer Pflichten, Behinderung der Ermittlungen, Mittäterschaft und anderer rechtswidriger Handlungen.
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Albert Rotzbremsn
Wer hätte das gedacht? Also ich nicht! Hierzulande arbeiten die Amigos eben noch Hand in Hand zusammen. Der Colorado-Hausdrachen hat vor ein paar Jahren Untersuchungen und Anklagen gegen den HC-Filz und Amigos glasklar, öffentlich ersichtlich und ohne mit der Wimper zu zucken schubladisiert. Heute bekommt sie das Gleiche von ihren Amigos. Finanziell ärmer ist von denen bis heute aber noch keiner geworden.