Neue Steuerzahler können nur noch elektronische Rechnungen ausstellen

Asunción: Ab dem heutigen 1. April müssen alle neu im einheitlichen Steuerregister (RUC) registrierten Steuerzahler eine neue Maßnahme der Nationalen Steuerbehörde (DNIT) einhalten.

Die Institution hat angekündigt, dass alle Steuerdokumente für neu registrierte Steuerzahler ausschließlich in elektronischer Form über die Systeme E-kutia und E-kuatia’i ausgestellt werden müssen. Eine Ausnahme besteht allerdings für die virtuelle Quellensteuerbescheinigung, die in dieser Modalität nicht enthalten ist.

Die Steuerbehörde DNIT stellte klar, dass neue Steuerzahler nur noch elektronische Rechnungen ausstellen müssen, was eine Änderung in der Handhabung von Steuerdokumenten in Paraguay darstellt. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Abrechnungsprozess zu vereinfachen, zu rationalisieren und so Transparenz und Steuerkontrolle zu ermöglichen.

Darüber hinaus erinnerte die Institution daran, dass die Fristen für die Einreichung und Zahlung von Steuererklärungen für verschiedene Steuern, wie Mehrwertsteuer (IVA), Einkommensteuer (IRP) und Einkommensteuern, weiterhin gelten. In dem Dekret 01/2007 und 38/2020 ist festgelegt, dass Fälligkeitsdaten durch die letzte Ziffer der RUC bestimmt werden, ohne Berücksichtigung der Prüfziffer. Die Fälligkeitstermine liegen zwischen dem 7. und dem 25. eines jeden Monats. Fällt der Fälligkeitstermin auf einen Nicht-Werktag, wird er auf den nächsten Werktag verschoben.

Schließlich forderte das DNIT-Steuerzahler mit RUC-Nummern, die auf 3 enden, auf, ihre Daten vor Ende März über das Marangatu-System zu bestätigen oder zu aktualisieren. Diese Aktualisierung ist obligatorisch, um auf die im Steuerverwaltungssystem verfügbaren Optionen zugreifen zu können und den Prozentsatz des Einkommens anzugeben, das durch jede im Vorjahr registrierte Wirtschaftstätigkeit erzielt wurde.

Wochenblatt / El Nacional / Beitragsbild Archiv

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