Asunción: Das Ministerium für Bildung und Wissenschaften (MEC) hat erneut betont, dass das Gesetz Nr. 5738/16 in vollem Umfang in Kraft ist. Die Vorschrift untersagt privaten und staatlich subventionierten Bildungseinrichtungen, Schülern die Teilnahme an Prüfungen aufgrund ausstehender Gebühren oder Ratenzahlungen zu verweigern.
Diese Bestimmung gewinnt angesichts der bevorstehenden Jahresabschlussprüfungen, die Anfang November anstehen, besondere Bedeutung.
Das Ministerium erhält jedes Jahr zum Schuljahresende Beschwerden darüber, dass Schulen die Teilnahme an Prüfungen von der Begleichung ausstehender Raten abhängig machen. Einige Institutionen hindern Schüler sogar daran, an den Abschlussprüfungen teilzunehmen, was einen schwerwiegenden Verstoß darstellt.
Das MEC weist darauf hin, dass das Gesetz das Recht der Schüler auf akademische Bewertung schützt, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie. Keine Institution darf Sanktionen anwenden, die eine Diskriminierung oder öffentliche Bloßstellung darstellen – dazu gehören die Veröffentlichung von Kontoauszügen, die vorzeitige Fälligkeit von Raten oder die Einbehaltung von Zeugnissen oder Studienbescheinigungen.
Bei Verstößen gegen diese Vorschrift drohen den Schulen Bußgelder in Höhe von 5 bis 50 Mindestlöhnen sowie die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens.
Das Bildungsministerium fordert Eltern und Erziehungsberechtigte dringend auf, jeden Fall zu melden, bei dem Prüfungen verweigert oder unzulässige Sanktionen verhängt werden. Meldungen können kostenlos unter der Rufnummer 0800-114-975 oder (021) 497-555 sowie per E-Mail an quejasydemandas@mec.gov.py eingereicht werden.
Das MEC unterstreicht, dass Bildung ein grundlegendes Recht ist und kein Schüler aus wirtschaftlichen Gründen daran gehindert werden darf, sein Schuljahr abzuschließen.
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