Asunción: Mit den Jahresschlussfeiern, den Grillabenden und den Umtrünken vor der Tür tauchen auch wieder diejenigen auf, die glauben, sie könnten das Alkoholmessgerät austricksen.
Die Straßenpolizei (Caminera) warnt, dass zwischen Ende November und Dezember die Feststellungen von “angeheiterten“ Fahrern zunehmen, die der Flasche etwas zu nahe kommen und sich vor den Inspektoren unwissend stellen wollen. Die klassischen Ausreden lauten: „Nur ein einziges Gläschen!“, „Ich bin noch voll fahrtauglich!“ und „Ich wohne doch gleich um die Ecke!“.
Doch einige vergessen offenbar ein kleines Detail: Alkohol lässt einen nicht nur das Gleichgewicht verlieren, sondern auch die Erlaubnis, die Fahrt hinterm Steuer fortzusetzen. Patricia Ferreira von der Caminera erklärte gegenüber Journalisten, dass Alkoholkontrollen längst nicht mehr nur stichprobenartig durchgeführt werden.
„Diesen Monat beginnt bereits die Hochsaison der alkoholisierten Fahrer am Steuer. Die Inspektoren unterziehen diejenigen einem Test, die bei Verkehrsverstößen erwischt werden, auffällig fahren oder wenn andere Verkehrsteilnehmer melden, dass sie einen Fahrer gesehen haben, der mit seinen Manövern andere gefährdet“, sagte sie.
Wenn die Inspektoren einen dieser Fahrer anhalten, fällt die Reaktion unterschiedlich aus. Einige akzeptieren die Maßnahme, während andere schwieriger werden als ein Kleinkind, dem man das Smartphone wegnimmt.
„Manche werden ganz friedlich, während andere glauben, dass sie mit herrischem Auftreten oder Drohgebärden ihre Schuld mindern können. Es gibt ruhige Betrunkene und solche, die extrem mürrisch werden – in diesen Fällen fordern wir das Eingreifen der Polizei an“, erklärte sie.
Und dabei fehlt noch der berühmte Spruch: „Herr Wachtmeister, ich fahre besoffen doch viel besser!“. Die Beamtin erinnerte daran, dass die gesetzliche Toleranzgrenze bei exakt 0,00 liegt und das Fahrzeug ab 0,01 Promille sichergestellt werden kann. Die Geldstrafen hängen vom gemessenen Alkoholgehalt ab und können bis zu 20 Tagessätze des Mindestlohnes erreichen.
Darüber hinaus werden die Akten ab 0,40 Promille an die Staatsanwaltschaft übergeben, wie sie ausführte. Wer also meint, die Inspektoren mit einem Lächeln, einer überzeugenden Ausrede oder dem Klassiker “Ich habe fast gar nichts getrunken“ täuschen zu können, könnte am Ende mit großen Schmerzen aufwachen – allerdings nicht im Kopf, sondern im Geldbeutel.
Wochenblatt / Cronica














