Asunción: Maximiliano Ayala, der Leiter des Standesamtes, erklärte den Leuten die Tragweite des Konkubinats, um mehr Paraguayer davon zu überzeugen, den Bund der Ehe einzugehen.
Er sagte, dass Konkubinen in der Lebensgemeinschaft keinerlei Rechte hätten und erst recht nicht von ihrem verstorbenen Partner erben könnten – es sei denn, es würden langwierige Gerichtsverfahren eingeleitet, die nichts garantierten. „Was dir niemand über das Konkubinat sagt“, begann er.
–Habe ich im Konkubinat irgendwelche Rechte?
–Tatsächlich hast du keinen Anspruch auf irgendetwas. Du musst dich zuerst einem Gerichtsverfahren unterziehen, du brauchst einen Anwalt, musst Beweise und Zeugen vorlegen, unter anderem. Und das Schlimmste ist, niemand garantiert dir ein positives Ergebnis.
–Gehören die Güter 50:50?
–Vergiss es, das existiert nicht. Im Konkubinat gibt es keine Güterteilung, jeder behält, was er hat, und jeder kommt so zurecht, wie er kann.
–Habe ich ein Erbrecht, wenn mein Partner stirbt?
–Nein, außer du leitest ein Verfahren zur Anerkennung der De-facto-Union nach dem Tod (juicio de reconocimiento de unión de hecho post mortem) ein. Stell dir vor, der Name ist schon kompliziert, stell dir vor, es in die Praxis umzusetzen, das ist viel schlimmer.
Zum Abschluss riet er den Leuten, einfach das “schwarze Buch“ (das Eheregister) zu unterschreiben. „All diese Probleme und Kosten sparst du dir, wenn du das Recht der Zivilehe in Anspruch nimmst“, beendete er seine Ausführungen.
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