Wie erhält man Kindergeld?

Asunción: Nicht nur in europäischen Ländern gibt es Kindergeld, auch in Paraguay steht dieser Bonus Müttern und Vätern zur Verfügung.

Mit der jüngsten Aktualisierung des Mindestlohns in Paraguay, der 2.798.309 Guaranies (ca. 370 US-Dollar) erreicht, erhöhte sich auch der Familienbonus pro Kind und erreichte nach Angaben des Arbeitsministeriums die Summe von 139.915 Guaranies (ca. 18 US-Dollar). In diesem Hinweis erklären wir Ihnen, wie Sie diesen Vorteil erhalten und wer auf diesen Vorteil zugreifen kann, sowie die Voraussetzungen, um ihn zu erhalten.

Was ist der Familienbonus?

Der Familienbonus ist ein Anspruch für Arbeitnehmer, der im paraguayischen Arbeitsgesetzbuch verankert ist.

Diese Regelung legt fest, dass jeder Arbeitnehmer für jedes Kind, das die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, Anspruch auf eine Zulage in Höhe von 5 % des aktuellen gesetzlichen Mindestlohns (der sich aus der Multiplikation von 0,05 mit dem Mindestlohn ergibt) hat.

Was sind die Voraussetzungen, um die Leistung in Anspruch nehmen zu können?

Um den Familienbonus zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Alter des Kindes: Der Nachkomme des Arbeitnehmers muss unter 17 Jahre alt sein. Wenn hingegen eine Behinderung vorliegt, gibt es keine Altersgrenze.

Elterliche Sorge: Das Kind muss unter der elterlichen Sorge des Arbeitnehmers stehen.

Erziehungs- und Ausbildungskosten: Der begünstigte Arbeitnehmer muss die Kosten für die Erziehung und Ausbildung des Kindes tragen.

Wohnsitz: Das Kind muss in Paraguay wohnen.

Wie beantrage ich den Familienbonus?

Der Arbeitnehmer muss folgende Dokumente vorlegen:

  1. Geburtsurkunden der Kinder.

  2. Ärztliches Attest für Kinder mit Behinderungen.

  3. Dokumente, die das Abhängigkeitsverhältnis und die Hilfsbedürftigkeit anderer Angehöriger belegen.

Bewerbung einreichen: Der Arbeitnehmer muss eine schriftliche Bewerbung mit den oben genannten Unterlagen bei der Personalabteilung seines Arbeitgebers einreichen.

Prüfung und Auszahlung: Der Arbeitgeber prüft die Echtheit der Unterlagen und rechnet den Familienbonus anschließend auf das Gehalt des Arbeitnehmers an. Der Zuschuss wird zusammen mit dem Gehalt gezahlt, ohne dass dies Auswirkungen auf die Berechnung der Prämie oder der Sozialversicherungsbeiträge hat. Darüber hinaus ist der Familienbonus weder abtretbar noch pfändbar.

Wochenblatt / Ultima Hora / Beitragsbild Archiv

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