Zwei Tage lernen, ein Tag weniger Haft: Neue Regeln für Häftlinge

Asunción: Die Abgeordnetenkammer hat einen Reformentswurf verabschiedet, der es verurteilten Strafgefangenen ermöglicht, vorzeitig entlassen zu werden, sofern sie in Bildung und Arbeit echte Werkzeuge für ihre Rehabilitation und künftige Wiedereingliederung in die Gesellschaft finden.

Der Gesetzentwurf zur “Änderung mehrerer Bestimmungen des Gesetzes Nr. 5162/14 ‚Strafvollzugsgesetzbuch der Republik Paraguay‘“ wurde bei der letzten regulären Sitzung vor der Sommerpause im Unterhaus angenommen. Ziel ist es, das Prinzip des progressiven Strafvollzugs zu stärken.

Gemäß dem Vorschlag können Häftlinge von dieser Regelung profitieren, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt wurden, sich in der Behandlungsphase in einer geschlossenen oder halbofenen Anstalt befinden und eine als “sehr gut“ bewertete Führung vorweisen.

Dem Entwurf zufolge wird den Gefangenen, die an den genannten Programmen teilnehmen, Zeit von ihrer jeweiligen Strafe abgezogen. Sie können von der ordentlichen Strafmilderung profitieren, bei der für jeweils zwei Tage Arbeit oder Studium ein Tag der Strafe erlassen wird.

Häftlinge, die dieses System in Anspruch nehmen möchten, müssen ihre Grundbildung, die bilinguale Bildung für Jugendliche und Erwachsene, die Sekundarstufe, eine universitäre Ausbildung oder eine vom Justizministerium genehmigte Berufsausbildung absolvieren. Hierfür müssen insgesamt acht Stunden geleistet werden, auch wenn diese an unterschiedlichen Tagen zusammenkommen.

Wenn die Arbeits- oder Stundenanzahl zudem eine komplette Phase oder ein Modul abschließt, wird die “außerordentliche Strafmilderung“ angewandt.

Wochenblatt / Hoy / Beitragsbild Archiv

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