Asunción: Die Exekutive hat das Gesetz Nr. 7607 verkündet, welches die Artikel 1, 2 und 3 der Norm 5031/2013 ändert. Damit wird die Einführung der englischen Sprache in den Lehrplan des öffentlichen Bildungswesens obligatorisch – und zwar durchgehend vom Kindergarten bis zum Abschluss der Mittelschule.
Artikel 1 präzisiert, dass der Unterricht von Englisch als Fremdsprache in allen Bildungseinrichtungen unter öffentlicher Leitung sowie in staatlich subventionierten Privatschulen verpflichtend sein wird.
Artikel 2 legt fest, dass die Lehrpläne ein Minimum von zwei Unterrichtsstunden pro Woche für die englische Sprache in allen genannten Bildungseinrichtungen vorsehen müssen.
Artikel 3 besagt, dass das Ministerium für Bildung und Wissenschaft (MEC) eine Erhebung über die Anzahl der verfügbaren Englischlehrkräfte durchführen wird. Zudem soll ein Programm entworfen werden, das die pädagogische Ausbildung und Qualifizierung von Lehrkräften für den Englischunterricht sicherstellt. Das Ministerium koordiniert die Umsetzungsstrategien, wobei gemäß der staatlichen Regulierungen auch technologische Mittel zum Einsatz kommen können.
Die gesetzliche Neuregelung sieht vor, dass das MEC im Personalanhang spezifische Kategorien für die Einstellung von Englischlehrkräften für die Vorschule sowie die Primarstufe (1., 2. und 3. Zyklus) schaffen muss. Die entsprechenden Mittel werden in den nationalen Haushaltsplan aufgenommen. Die Exekutive wird das Gesetz innerhalb von 180 Tagen nach seiner Verkündung im Detail regeln.
Wochenblatt / La Nación















