Zahnversicherungen: Verbraucherschutzbehörde greift wegen irreführender Werbung ein

Asunción: Die Verbraucherschutzbehörde bestätigte, dass es bei seinen Interventionen bei Zahnversicherungen aufgrund irreführender Werbung, in der diese eine bestimmte Deckung versprachen, am Ende aber höhere Gebühren verlangten, mehrere Verstöße festgestellt habe und Geldstrafen verhängt worden seien.

„Wir haben Vorsätze zugunsten der Verbraucher, wo wir gegen solche Anbieter gewonnen haben, die einen Marketingplan eingehen, bei dem sie eine Reihe von Dienstleistungen für einen Betrag X anbieten, aber wenn der Verbraucher sie in Anspruch nehmen möchte, ist nicht einmal eine Zahnreinigung versichert. Er muss für die gesamte Behandlung aufkommen“, bestätigte Juan Marcelo Estigarribia von der Verbraucherschutzbehörde Sedeco in einem Interview mit dem Radiosender 1080 AM.

Er enthüllte, dass es ihnen im Laufe des Verfahrens gelungen sei, Geld zugunsten der Opfer zurückzufordern und sie für diese Art von Verstößen sogar Geldstrafen von bis zu 500 Tagessätzen des Mindestlohns verhängt hätten.

Estigarribia erwähnte einen besonderen Fall, bei dem ein Patient einige Implantate benötigt habe und für die versucht worden sei, einen im Vergleich zum aktuellen Marktwert überhöhten Betrag zu berechnen.

Im Allgemeinen sind Mobilfunkanbieter einer der Bereiche, der die meisten Beschwerden der Verbraucher hervorruft. Sie bieten für eine bestimmte Zeit Sonderangebote an, erhöhen am Ende aber vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit den Preis, um nur ein Beispiel zu nennen.

An zweiter Stelle stehen die Banken, ebenfalls mit irreführender Werbung. In allen Fällen greift die Verbraucherschutzbehörde Sedeco ein, sofern die formelle Anzeige über die entsprechenden Kanäle eingeht.

Wochenblatt / Hoy

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