Asunción: Dickere Socken, eine wärmende Jacke, ein heißer Tee – Maßnahmen gegen die Kälte, die eigentlich selbstverständlich sein sollten. Doch immer häufiger wird der Arbeitgeber in die Pflicht genommen, wenn es um den Kälteschutz am Arbeitsplatz geht.
Dies wirft eine wichtige Frage auf: Erwarten wir inzwischen zu viel von unseren Arbeitgebern und vernachlässigen dabei die Rolle der persönlichen Verantwortung für das eigene Wohlbefinden? Eine kritische Betrachtung der wachsenden Ansprüche und der gesetzlichen Realitäten.
Angesichts der extrem kalten Tage hat das Arbeitsministerium über seine Direktion für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz eine Reihe von Empfehlungen für Arbeitgeber herausgegeben, die darauf abzielen, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten, die bei widrigen Wetterbedingungen arbeiten.
Die Bestimmungen stehen im Einklang mit dem Arbeitsgesetzbuch, Gesetz Nr. 5804/17 und Dekret Nr. 14.390/92. Sie zielen darauf ab, die Risiken zu mindern, die durch die Einwirkung niedriger Temperaturen entstehen, wie etwa Unterkühlung, Atemwegserkrankungen und andere negative Auswirkungen auf die Gesundheit am Arbeitsplatz.
Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört die Anpassung der Arbeitsbedingungen. In geschlossenen Räumen sollte durch sichere Heizsysteme (unter Vermeidung von Feuerstellen) eine angemessene Temperatur gewährleistet werden. In offenen oder halbüberdachten Räumen empfiehlt sich der Einsatz von Windschutz und die Bereitstellung beheizter Ruhebereiche.
Ebenso sollten Arbeitspläne organisiert und angepasst werden, um die Belastung insbesondere während der kältesten Stunden des Tages zu verringern. Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeiter hinsichtlich der Risiken von Arbeiten in der Kälte, Warnschildern und Präventivmaßnahmen werden ebenfalls empfohlen.
Die Empfehlung umfasst auch eine verstärkte medizinische Überwachung, insbesondere von Arbeitnehmern mit chronischen Krankheiten oder gefährdeten Gesundheitszuständen, sowie die Förderung der Grippeimpfung als allgemeine Präventivmaßnahme.
Das Ministerium für soziale Sicherheit (MTESS) erinnert Arbeitgeber daran, dass sie verpflichtet sind, kostenlose persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen, die der Art der Aufgabe und den Arbeitsbedingungen entspricht. Es empfiehlt außerdem, nicht unbedingt notwendige Aktivitäten im Freien an den kritischsten Tagen zu verschieben und bei möglicher Frostbildung auf öffentlichen Straßen für sichere Transportmittel zu sorgen.
Schließlich wird empfohlen, unter Berücksichtigung des Energiebedarfs bei der Arbeit in kalten Umgebungen auf eine angemessene Ernährung und Flüssigkeitszufuhr des Personals zu achten.
Das Ministerium fordert alle Unternehmen und Arbeitgeber dringend auf, diese Maßnahmen umgehend umzusetzen, um Risiken vorzubeugen und die geltenden Vorschriften zum Arbeitsschutz einzuhalten.
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