Reisende werden an die aktuellen Vorschriften erinnert

Asunción: Die Nationale Direktion für Steuereinnahmen (DNIT) erinnert daran, dass die DNA-Resolution Nr. 475/2021 in Kraft ist, die das Verfahren für die elektronische Zollanmeldung für alle Personen festlegt, die das Staatsgebiet betreten oder verlassen.

Wichtig zu beachten: In der Republik Paraguay gibt es keine Höchstgrenze für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld oder Inhaberpapieren. Gemäß den geltenden Vorschriften muss jedoch jede Person, die einen Betrag von über 10.000 USD (zehntausend US-Dollar) – oder den Gegenwert in anderen Währungen oder Instrumenten wie Reiseschecks, Obligationen, Aktien usw. – transportiert, eine entsprechende Erklärung über das obligatorische elektronische Zollsystem für Reiseerklärungen einreichen.

Von der Zollpflicht befreit sind persönliche Gegenstände von Reisenden wie Kleidung, Bücher, Schmuck, Kameras, tragbare Audioplayer, Mobiltelefone, PCs mit Zubehör, Kinderwagen, Rollstühle und individuelle Sportgeräte.

Darüber hinaus ist für andere von Reisenden mitgebrachte Waren, wie beispielsweise Geschenke oder Präsente, eine Zollbefreiung vorgesehen, sofern ihre Menge, Art oder Vielfalt keinen kommerziellen Zweck voraussetzt, und zwar je nach Art der Einreise in das Land:

• Auf dem Luft- oder Flussweg: bis zu 1.000 USD oder der Gegenwert in der Landeswährung.

• Auf dem Landweg (Grenzübergänge): bis zu 300 USD oder der Gegenwert in der Landeswährung.

Darüber hinaus fällt für Reisende, die bei der Einreise ins Land Einkäufe in Duty-Free-Shops tätigen, ein zusätzlicher Selbstbehalt von 500 USD an.

Die Behörde DNIT weist Reisende darauf hin, dass die Einhaltung dieser Bestimmungen die Zollkontrollen erleichtert, die ordnungsgemäße Einfuhr von Waren ins Land gewährleistet und einen legalen und transparenten Handel fördert. Allen Reisenden wird empfohlen, sich vorab zu informieren, um Strafen oder die Beschlagnahmung nicht deklarierter Waren zu vermeiden.

Wochenblatt / DNIT / Beitragsbild Archiv

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