Rechnungsstellung vs. Arbeitsvertrag: Unter welchen Bedingungen “fakturierende“ Arbeitnehmer Weihnachtsgeld bekommen

Asunción: Das Weihnachtsgeld ist ein unverzichtbares Recht für alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer und muss gemäß dem Arbeitsgesetzbuch vor dem 31. Dezember ausgezahlt werden.

Eine wiederkehrende Frage, die gelegentlich sogar Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen war, ist die Zahlung des Weihnachtsgeldes an Arbeitnehmer, die Rechnungen ausstellen. Die Antwort lautet: Ja, wenn bestimmte arbeitsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Der stellvertretende Arbeitsminister, César Segovia, erklärte in einem Interview mit dem Sender GEN, dass Arbeitnehmer, die Rechnungen ausstellen, Anspruch auf das Weihnachtsgeld haben können, wenn sie bestimmte Merkmale erfüllen, die ein Arbeitsverhältnis begründen.

Nach Angaben des Nationalen Statistikinstituts und des Arbeits-Observatoriums müssen etwa 1.900.000 Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld vor dem 31. Dezember erhalten, sowohl aus dem formellen als auch dem informellen Sektor, öffentlich und privat.

Segovia wies darauf hin, dass die Entscheidung auf der Erfüllung von Arbeitszeiten, Subordination (Unterordnung), Exklusivität und Kontinuität im Arbeitsverhältnis basiert. „Wenn diese Bedingungen gegeben sind, handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis, und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Zahlung des Weihnachtsgeldes. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dieser nachzukommen“, sagte er.

Andererseits stellte er klar, dass unabhängige Freiberufler, die ihre Dienstleistungen mehreren Unternehmen in Rechnung stellen und keine festen Arbeitszeiten oder Exklusivität einhalten – wie einige Anwälte, Buchhalter oder externe Berater – keinen Anspruch auf das Weihnachtsgeld haben, da sie gemäß den geltenden Vorschriften kein Arbeitsverhältnis begründen.

Der Vizeminister erinnerte daran, dass diese Interpretationen bereits durch das Arbeitsgericht nach früheren Beschlüssen des Ministeriums bestätigt wurden. Er betonte auch die Notwendigkeit, das Arbeitsgesetzbuch von 1993 zu modernisieren, um neue Beschäftigungsformen, digitale Plattformen und Mehrfachbeschäftigung zu berücksichtigen, die derzeit nicht reguliert sind.

Segovia informierte, dass im Januar dieses Jahres aufgrund von Beschwerden über Nichterfüllung 276 Anzeigen eingegangen seien, die 232 Unternehmen betrafen. Davon hätten 35 % die Situation bereinigt, während der Rest überprüft und mit Bußgeldern belegt wurde.

Wochenblatt / Hoy / Beitragsbild Archiv / X

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