Hernandarias: Ein 16-jähriger Jugendlicher hat durch einen Gerichtsbeschluss erreicht, den Nachnamen seines Vaters aus all seinen persönlichen Dokumenten streichen zu lassen. Grund dafür war das nachgewiesene Verlassenwerden seit seinem ersten Lebensjahr.
Die Entscheidung wurde von Richter Juan Adalberto Roa Irala vom Zivil-, Handels- und Arbeitsgericht in Hernandarias getroffen.
Die Klage wurde von Rechtsanwalt Rodrigo Rafael Ayala González, einem öffentlichen Pflichtverteidiger für Zivil-, Arbeits- und Jugendrecht, eingereicht. Er begründete die Forderung mit den Artikeln 45 und 235 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie dem Gesetz Nr. 985/96. Dabei betonte er, dass das Recht auf einen Namen die persönliche Identität und das Ansehen des Individuums schützt.
Um den Antrag zu untermauern, wurden Fotografien, Belege über Schulzahlungen (die ausschließlich von der Mutter geleistet wurden) sowie Zeugnisse des Jugendlichen vorgelegt, der derzeit bereits eine Ausbildung absolviert. Der Beschluss erhielt zudem eine befürwortende Stellungnahme der Staatsanwaltschaft.
Mit dieser Maßnahme wird der Teenager künftig nur noch den Nachnamen seiner Mutter tragen. Dies spiegelt die aktive und bedeutsame Bindung zu seiner Mutter wider und ermöglicht ihm den Wiederaufbau seiner persönlichen Identität.
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