Staatsanwaltschaft beantragt Untersuchungshaft für Erico Galeano nach Rücktritt als Senator

Asunción: Vertreter der Staatsanwaltschaft haben den Antrag beim Strafgerichtshof für Organisierte Kriminalität eingereicht. Sie argumentieren, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung dieser Sicherungsmaßnahme gegen den ehemaligen Senator der Colorado-Partei erfüllt sind.

Die Staatsanwaltschaft beantragte die Untersuchungshaft für den nun zurückgetretenen Senator Erico Galeano, der im Rahmen des Verfahrens zur Operation „A Ultranza PY“ zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt wurde.

Der Antrag wurde nur wenige Stunden nach Galeanos Mitteilung an das Oberhaus eingereicht, in der er seinen Rücktritt vom Senatsposten bekannt gab. Die Staatsanwälte Silvio Corbeta Dinamarca und Deny Yoon Pak stellten das Ersuchen vor dem spezialisierten Strafgerichtshof. In dem Dokument fordern die Beamten die Anberaumung einer Anhörung zur Verhängung der Maßnahme.

Dem Schreiben zufolge basiert der Antrag darauf, dass derzeit die im Artikel 242 der Strafprozessordnung festgelegten Voraussetzungen für die Verhängung der Untersuchungshaft gegeben sind.

Der Antrag erfolgt, nachdem Galeano am 4. März 2026 durch ein rechtskräftiges Urteil des Strafgerichtshofs verurteilt wurde. Das Verfahren dreht sich um mutmaßliche Verbindungen zu Strukturen des Drogenhandels und der Geldwäsche.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft muss nun vom zuständigen Gericht geprüft werden. Dieses wird entscheiden, ob die Inhaftierung des ehemaligen Abgeordneten angeordnet wird, während die weiteren prozessualen Schritte des Falls laufen.

Wochenblatt / El Nacional

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