Unterhaltspflicht verletzt: Gesetz sieht strenge Haft- und Finanzstrafen vor

Asunción: Die Verletzung der Unterhaltspflicht zieht in der paraguayischen Justiz schwerwiegende Konsequenzen nach sich. Unterhaltsschuldnern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe, wie es im Artikel 225 des Strafgesetzbuches ausdrücklich festgelegt ist.

Diese strafrechtliche Maßnahme greift, sobald der Unterhaltspflichtige ein rechtskräftiges Urteil eines Gerichts für Kinder und Jugendliche oder eine gerichtlich genehmigte Vereinbarung nicht erfüllt. Da das Delikt aufgrund des Strafmaßes als Straftat eingestuft ist, können die Beschuldigten in Untersuchungshaft genommen werden. Im Falle von Rückfall oder der gänzlichen Verweigerung der Zahlung drohen ihnen mündliche Verhandlungen, die zu einer effektiven Haftstrafe führen.

Parallel zum Strafrecht wird im Land das Register für säumige Unterhaltsschuldner (REDAM – Registro de Deudores Alimentarios Morosos) geführt, welches durch das Gesetz Nr. 5415/15 und dessen Änderung, das Gesetz Nr. 6506/20, geregelt wird. Diese Regelung sieht vor, dass jede Person, die mit drei oder mehr aufeinanderfolgenden oder abwechselnden Raten im Rückstand ist, zwingend in diese öffentliche Datenbank eingetragen wird.

Die Aufnahme in das REDAM-Register bringt eine massive zivilrechtliche und finanzielle Blockade mit sich: Das offizielle Zertifikat über Unterhaltsschulden (Certificado de Antecedentes de Deudores Alimentarios) ist eine zwingende Voraussetzung, die von Banken und Finanzinstituten für die Bewilligung von Krediten, die Eröffnung von Bankkonten und verschiedene administrative Vorgänge bei staatlichen Institutionen verlangt wird. Mit diesem aktuellen rechtlichen Rahmen wollen die Behörden das Grundrecht von Minderjährigen auf Unterstützung für Ernährung, Gesundheit, Bildung und ganzheitliche Entwicklung garantieren.

Wochenblatt / Mas Encarnación

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