Asunción: Die Staatsanwaltschaft der Hauptstadt hat Anklage wegen Betrugs erhoben. Zwischen 2008 und 2023 bezog eine Frau insgesamt mehr als 170 Millionen Guaranies. Sie legte Dokumente vor, die ihr zu ihren Gunsten ausgelegt wurden, doch eine zweite Überprüfung der Unterlagen überführte sie.
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen eine 57-jährige Frau erhoben, die den Staat über einen Zeitraum von 15 Jahren um eine Gesamtsumme von mehr als 170 Millionen Guarani betrogen haben soll. Es geht um den mutmaßlich unrechtmäßigen Bezug einer Hinterbliebenenrente als Erbin eines verstorbenen Militärangehörigen.
Der Staatsanwalt Francisco Torres aus Asunción beschuldigt die Frau, am 18. Juni 2007 beim Verteidigungsministerium die Leistung als Hinterbliebene eines verstorbenen Oberstleutnants in ihrer Eigenschaft als Tochter mit Behinderung beantragt zu haben.
Sie legte eine Bescheinigung des Generaldirektorats des Standesamts vom 5. Februar 2007 vor, in der bestätigt wurde, dass sie in Asunción keine Ehe geschlossen hatte.
In Wirklichkeit war sie jedoch bereits seit 11 Jahren verheiratet. Die Generaldirektion für Ruhegehälter und Renten kam der Sache auf die Spur, nachdem sie einen Bericht des Standesamts angefordert hatte, der Kopien von Eheurkunden mehrerer Begünstigter übermittelte. Darunter befand sich auch die Angeklagte, die den Aufzeichnungen zufolge am 19. Oktober 1996 geheiratet hatte.
Die geltenden Rechtsvorschriften sehen vor, dass Kinder verstorbener Rentner unverheiratet und minderjährig sein müssen, um Anspruch auf die Rente zu haben – ausgenommen sind Personen mit einer Behinderung.
Der mutmaßliche finanzielle Schaden, der der Direktion für Ruhegehälter und Renten entstanden ist, beläuft sich auf 176.222.894 Guaranies für den Zeitraum von Januar 2008 bis März 2023, wie die Staatsanwaltschaft auf ihrer Website mitteilte.
Die Frau weist offenbar tatsächlich eine Behinderung auf, da sie für den Erhalt der Unterstützung eine vom IMPRO ausgestellte Invaliditätsbescheinigung vom 16. Februar 2007 vorlegte. Zudem reichte sie ihre Geburtsurkunde, ein Führungszeugnis, eine Wohnsitz- und Lebensbescheinigung vom 7. Juni 2007 sowie die Sterbeurkunde ihres Vaters ein.
Unehrlich war sie jedoch mutmaßlich bezüglich ihres Familienstands, da sie verheiratet war.
Wochenblatt / Extra















