Asunción: Der heikle Gesundheitszustand des ehemaligen Gouverneurs des Départements Central, Hugo Javier González, bringt eine in der Nationalverfassung vorgesehene Möglichkeit wieder ins Gespräch: die präsidentielle Begnadigung.
Hugo Javier verbüßt eine 10-jährige Haftstrafe wegen Untreue. Das Urteil wurde im vergangenen Juli rechtskräftig, nachdem die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs die von seiner Verteidigung eingelegten Rechtsmittel für unzulässig erklärt hatte.
Die Debatte gewinnt nach dem schweren gesundheitlichen Vorfall, den er kürzlich im Gefängnis erlitten hat und der zu seiner Einweisung auf die Intensivstation des Nationalkrankenhauses von Itauguá führte, besondere Relevanz. Die jüngsten medizinischen Berichte sprechen von einer leichten Besserung seines Zustands.
Der kommende 24. September, am Tag der Virgen de la Merced (Schutzpatronin der Personen im Freiheitsentzug), könnte zu einem symbolischen Datum werden, um ein mögliches Gesuch um Begnadigung einzureichen.
Die paraguayische Verfassung sieht unter den Befugnissen des Präsidenten der Republik die Möglichkeit vor, Begnadigungen unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen und unter Mitwirkung des Obersten Gerichtshofs zu gewähren.
Bislang gibt es keine offiziellen Informationen darüber, dass die Exekutive entschieden hat, Hugo Javier eine Begnadigung zu gewähren. Vorerst handelt es sich um eine Möglichkeit, die angesichts seiner Lage in der Öffentlichkeit aufgeworfen wird.
Die Frage bleibt offen: Wird sein Gesundheitszustand ein formelles Gesuch um eine präsidentielle Begnadigung für Hugo Javier veranlassen?
Wochenblatt / Voz Guairá













