Freiwillige IPS-Versicherung: Wie Genossenschaftsmitglieder künftig Zugang zur Krankenkasse erhalten

Asunción: Der Präsident der Sozialversicherungsanstalt IPS, Dr. Derlis León, empfing Vertreter der Nationalen Genossenschaftsbehörde INCOOP, um die Umsetzung des Gesetzes zu analysieren, das Genossenschaftsmitgliedern den Beitritt zur IPS-Sozialversicherung ermöglicht.

Gemäß Artikel 12 der Vorlage können Genossenschaftsmitglieder dem allgemeinen System der IPS oder anderen Renten- und Krankenversicherungssystemen beitreten, ohne dass dadurch ein Arbeitsverhältnis begründet wird.

Die Regelung legt die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen fest, unter denen Genossenschaftsmitglieder Zugang zur Sozialversicherung des IPS erhalten können.

Während des Treffens vereinbarten beide Institutionen die Einrichtung einer gemeinsamen technischen Arbeitsgruppe zwischen INCOOP und IPS. Diese soll die Aspekte im Zusammenhang mit der Regelungsanwendung, den Durchführungsmechanismen und der Informationsarbeit ausarbeiten.

An der Sitzung nahmen seitens des IPS Präsident Dr. León, Finanzdirektorin Gladys Vera, der Direktor für Beitragseinzug (AOP) Enrique Estigarribia sowie IPS-Koordinator Hugo Diarte teil. INCOOP wurde durch seinen Präsidenten, Dipl.-Ing. Carlos Romero Roa, Estela Vallena sowie ein Fachteam vertreten.

Seitens der Versicherungsanstalt IPS wurde die Bereitschaft bekräftigt, die technische und rechtliche Analyse voranzutreiben, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Dabei stehen die finanzielle Tragfähigkeit des Systems und die ordnungsgemäße Aufnahme der neuen Versicherten im Vordergrund.

Wochenblatt / Economia Virtual

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