Alarm wegen Verletzung des Kindeswohls in Fällen von Unterhaltszahlungen

Asunción: Der Richter für den Strafvollzug in San Lorenzo, Víctor Benítez, äußerte seine Besorgnis über die wiederholte Nichterfüllung von Unterhaltspflichten durch verurteilte Personen oder solche, denen alternative Maßnahmen zur Gefängnisstrafe gewährt wurden. Dies stelle, wie er betonte, eine schwere Verletzung der Grundrechte von Minderjährigen dar.

In einem Interview mit der Sendung Tribuna auf Paraguay TV erklärte der Richter, dass in seinem Zuständigkeitsbereich zahlreiche Fälle von Nichteinhaltung der Verhaltensregeln registriert würden, sowohl in Verfahren zur Aussetzung der Strafvollstreckung (SEC) als auch bei der bedingten Aussetzung des Verfahrens (SCP).

„In beiden Fällen liegt es in meiner Zuständigkeit, die Erfüllung ihrer Pflichten zu kontrollieren, damit sie ihre Vorteile weiterhin genießen können: im ersten Fall, um nicht ins Gefängnis zu müssen; im anderen, um ein mündliches Verfahren zu vermeiden“, erklärte Benítez.

Mangelndes Interesse und Gefühl der Ungerechtigkeit

Der Richter warnte, dass ihm das Gesetz bei wiederholter Nichteinhaltung die Befugnis gibt, die Frist zur Erfüllung zu verlängern oder – bei völligem Desinteresse – die gewährte Vergünstigung zu widerrufen. Er wies jedoch darauf hin, dass viele Widerrufsbeschlüsse angefochten werden und höhere Gerichte den Verurteilten oder Angeklagten erneut neue Chancen gewähren.

„Dies erzeugt bei den Opfern – den Kindern und den anzeigenden Personen, die die Unterhaltsleistung fordern – ein Gefühl der Ungerechtigkeit“, betonte er.

Der Richter erinnerte daran, dass die Instanz des Strafvollzugs hauptsächlich die Aufgabe habe, die effektive Umsetzung der Urteile und auferlegten Regeln zu gewährleisten. In der Praxis jedoch werde sie oft zu einer weiteren Phase des Gerichtsverfahrens, die die Lösung der Fälle verzögere.

„Wir sprechen hier über Grundrechte, wie die Ernährung und das Wohlergehen der Kinder, die nicht warten können“, schloss er.

Wochenblatt / IP Paraguay

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