Alleinstehende können auch Zugang zu Wohnkrediten erhalten

Asunción: Das Ministerium für Städtebau, Wohnungswesen und Lebensraum (MUVH) informierte über die Ausweitung der Bedingungen für den Zugang zum Programm „Mi Vivienda“, so dass sowohl Alleinstehende als auch Mitglieder desselben Familienverbandes Zugang zu Wohnkrediten haben.

Mit dem Beschluss N° 2.102 änderte das Ministerium für Städtebau, Wohnungswesen und Lebensraum die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Programms „Mi Vivienda“, das Erleichterungen und einen prozentualen Beitrag für den Kauf der ersten Wohnung vorsieht.

Nach der Änderung der allgemeinen Bedingungen wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert, ebenso wie die Liste der Dokumente, die für die Beantragung eines staatlichen Programms erforderlich sind.

Nun können Onkel, Tanten, Onkel oder Cousins und Cousinen, die volljährig sind, zusammenleben und zur Wirtschaft des Haushalts beitragen, sowie alleinstehende Personen mit finanzieller Leistungsfähigkeit, einen Antrag stellen.

Was die Dokumentation betrifft, so wurde die Mindestdienstzeit der Antragsteller auf sechs Monate reduziert. Zuvor waren für den Zugang zu einer Wohnung mindestens zwölf Monate erforderlich.

Die Änderung basiert auf der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln in Höhe von rund 7,8 Milliarden Guaranies, was dem Restbetrag des Programms „Mi Vivienda“ entspricht.

Das Wohnungsbauprogramm

Wie auf der Website des MUVH veröffentlicht, richtet sich der Vorschlag an Familien mit einem Einkommen zwischen 1,5 und 7 Mindestlöhnen, die ihr erstes Eigenheim erwerben möchten, wobei die folgenden Typen förderfähig sind: Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Mehrfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser.

Das Programm umfasst 4 Kategorien von Subventionen. Antragsteller der Kategorien 1 und 2 müssen bei der Beantragung des Zuschusses einen Kontoauszug beifügen, der 5 % des Wertes der zu erwerbenden Immobilie ausweist.

Was den staatlichen Beitrag betrifft, so handelt es sich um einen Fonds, der sich aus staatlichen Beihilfen zusammensetzt, ohne Rückerstattungsgebühren, die den Begünstigten nur einmal gewährt werden und zwischen 5 und 20 % der Wohnkosten betragen können.

Die Entgegennahme der Bewerbungen erfolgt in der MUVH-Zentrale und in den Regionalstellen der MUVH. Alle erforderlichen Informationen, Anforderungen und Formulare sind auf der Website der Einrichtung zu finden.

Wochenblatt / Última Hora

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