La Paloma: Mit einer neuen Resolution verbietet die Stadtverwaltung den öffentlichen Verkauf und Gebrauch von Feuerwerkskörpern an Silvester.
Angesichts der bevorstehenden Feiertage und der steigenden Besucherzahlen in der Stadt, greift La Paloma hart durch, um Gefahren und Belästigungen zu vermeiden. Die Maßnahme betrifft Plätze, Sportanlagen und andere offene Bereiche gleichermaßen und droht Zuwiderhandelnden mit empfindlichen Bußgeldern und Sanktionen.
Die Stadtverwaltung von La Paloma del Espíritu Santo hat deshalb eine Resolution erlassen, die festlegt, dass kein Verkauf von Feuerwerkskörpern für Silvester an den vorher genannten öffentlichen Orten gestattet ist.
Es ist auch der Öffentlichkeit untersagt, diese Artikel dort zu kaufen. Es wurde darauf hingewiesen, dass Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern und administrativen Sanktionen geahndet werden.
Geschäfte, die über die entsprechenden Genehmigungen verfügen, müssen Schilder anbringen, die darauf hinweisen, dass der Verkauf an Minderjährige verboten ist. Bei Zuwiderhandlung droht die Schließung des Geschäfts.
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