Das sagt die Verkehrspolizei zu Schutzvorrichtungen für Nummernschilder und Warnblinkanlagen ​

Asunción: Auf den Straßen des Landes sieht man trotz des Verbots Privatfahrzeuge mit Warnblinkanlagen, in der Regel rote und blaue Leuchten. Hinzu kommen nun auch noch „Schutzvorrichtungen” für Nummernschilder, und dazu sagt die Verkehrspolizei Folgendes.

Seit Dezember 2021 ist die Verwendung von Rundumleuchten in Privatfahrzeugen gesetzlich verboten, mit Ausnahme von Streifenwagen der Nationalpolizei, Sprengstofftransportfahrzeugen, Sicherheitsfahrzeugen oder Spezialfahrzeugen.

In diesem Zusammenhang erinnerte die Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit der Verkehrspolizei, Patricia Ferreira, daran, dass diejenigen, die gegen diese Vorschrift verstoßen, mit einer Geldstrafe zwischen 1 und 5 Mindesttageslöhnen rechnen müssen.

Sie räumte ein, dass früher viel mehr Fälle registriert wurden als heute, aber trotz der Mitteilungen über das Verbot gibt es immer noch einige Kontrollen auf den Straßen.

„Eine Geldstrafe von 1 bis 5 Mindesttageslöhnen. Warnleuchten (Notfallleuchten) sind für Privatfahrzeuge verboten”, erklärte sie gegenüber Radio Monumental.

Verkehrspolizei zu Kennzeichenschutzvorrichtungen

Andererseits scheint es derzeit eine Art „Mode” zu geben, dunkle Schutzvorrichtungen – in den sozialen Netzwerken als „getönt” beworben – an den Kennzeichen anzubringen.

Ferreira versicherte, dass auch diese verboten sind, da sie die Sichtbarkeit der Buchstaben und Zahlen auf dem Kennzeichen direkt beeinträchtigen oder unmöglich machen können.

„Das ist verboten, weil man das Kennzeichen nicht erkennen kann; es kann wegen unleserlichem Kennzeichen mit einer Strafe belegt werden. Das Kennzeichen muss nachts reflektieren, und wenn es diese schwarze Schutzfolie hat, verhindert das, dass das Fahrzeug identifiziert werden kann”, erklärte er.

Schließlich bestätigte er, dass die Strafe für solche Fälle bis zu zehn Mindesttageslöhne beträgt.

Wochenblatt / Radio Monumental

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