Die Immobiliensteuer steigt um 3,6 %

Asunción: Die Exekutive hat über das Dekret Nr. 3165 beschlossen, die Steuerwerte von Immobilien um 3,6 % anzupassen, die als Steuerbemessungsgrundlage für die Festlegung der Immobiliensteuer und ihrer anderen Beträge für das Geschäftsjahr 2025 dienen werden.

Die Neuanpassung erfolgt im Rahmen von Art. 1 des Gesetzes 5513/2015, der Art. 60 des Gesetzes 125/91 ändert. Darin ist festgelegt, dass bei der Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) auch die Immobiliensparte Veränderungen unterliegt. Das Grundsteuerbewertungssystem wird von der Generaldirektion des Nationalen Katasterdienstes eingerichtet, die der Generaldirektion des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen (MEF) untersteht.

Das Dekret Nr. 3165/2024 stellt in seinen Artikeln 19, 20 und 21 einige Grundlagen für die Einbeziehung von Änderungen in das Bewertungssystem dar. In diesem Sinne legt Art. 19 technische und methodische Leitlinien für die Festlegung der geoökonomischen Zoneneinteilung innerhalb der städtischen Gebiete der Gemeinden fest.

Ebenso ermöglicht Art. 20 eine Umverteilung der städtischen Liegenschaften nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und nicht nach dem Gemeindehaushalt. Während Art. 21 die Berechnung der anteiligen Abrechnung der Grundsteuer und ihrer Zusatzbeträge der einzelnen Gemeinden beinhaltet, um einen Überblick über die zu zahlenden Beträge jeder Stadtverwaltung zu haben.

Das Dekret ist auf der Website des Präsidialamts der Republik veröffentlicht und steht allen Bürgern zur Verfügung. Für weitere Details geben Sie den Link https://lc.cx/vmGik1 ein.

Wochenblatt / Economia Virtual / Beitragsbild Archiv

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