Asunción: Das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit erinnert daran, dass Unternehmen, die ihre Mitarbeiter an Feiertagen, wie zum Beispiel dem 1. Januar, beschäftigen, gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs das Doppelte des Tageslohns zahlen müssen.
Das paraguayische Arbeitsgesetz legt in Artikel 234 fest, dass an Feiertagen geleistete Arbeitsstunden mit einem Zuschlag von 100 % auf den normalen Stundenlohn an einem Werktag vergütet werden.
Wenn der Arbeitgeber den Betrag nicht bezahlt, kann der Arbeitnehmer persönlich beim Sitz des Arbeitsministeriums auf der Straße Luis Alberto de Herrera, Ecke Paraguarí, in Asunción, eine Anzeige einreichen.
Ebenso können solche Reklamationen auch bei den Regionalbüros im Landesinneren eingereicht werden.
Weitere aktivierte Kanäle sind: Online über die Webseite, telefonisch unter 021 7290100 Durchwahl 133 oder über WhatsApp 0993 308 100.
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