Eigentümer historischer Gebäude von der Grundsteuer befreit

Asunción: Eigentümer von Gebäuden, die als denkmalgeschützt eingestuft sind, können von einer Steuerbefreiung von bis zu 100 % profitieren, mit der Verpflichtung, in sie zu investieren und sie in einen guten Zustand zu versetzen. Es müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Die Kommune Asunción gewährt steuerliche Anreize für denkmalgeschützte Immobilien im Innenstadtbereich; diese müssen über einen angemessenen Instandhaltungszustand verfügen. Der Zweck dieser Ausnahmeregelung besteht darin, das historische Zentrum der Hauptstadt wiederzubeleben.

Die Maßnahme wurde im Beschluss des Bürgermeisteramtes der Stadt festgelegt, in dem die Bedingungen für den Zugang zu den Leistungen aufgeführt sind.

Die Grundsteuerbefreiung können diejenigen Eigentümer beantragen, deren Gebäude im Verzeichnis des Kulturerbes eingetragen sind.

Ebenso wird in Art. 2 des Beschlusses darauf hingewiesen, dass materielle Kulturgüter, deren Erhaltungsgrad normal oder schlecht ist, von der 100-prozentigen Befreiung profitieren können, sodass der Eigentümer in die Wiederherstellung des kulturellen Erbes investieren, bis es die Erhaltungsanforderungen erfüllt, um für die entsprechende Ausnahmeregelung in Frage zu kommen.

Die Gemeinde ist durch ihre Techniker dafür verantwortlich, die Immobilie zu katalogisieren und zu prüfen, ob ein Teil oder das gesamte Bauwerk Spuren des Kulturerbes aufweist.

Nach Angaben der Stadtverwaltung kann diese Leistung für jede Immobilie für einen Zeitraum von maximal 5 Jahren verlängert werden.

Wochenblatt / Hoy / Beitragsbild Archiv

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