Gnadenfrist abgelaufen? Gemeinden sollen herrenlose Autos künftig einfach versteigern oder verschrotten können

Asunción: Der Ausschuss für öffentliche Arbeiten, Dienstleistungen und Kommunikation der Abgeordnetenkammer hat ein positives Gutachten zu einem Gesetzentwurf abgegeben, der darauf abzielt, Fahrzeuge, die den öffentlichen Raum blockieren, offiziell als “verlassen“ einzustufen.

Die Initiative ermächtigt die Kommunen – entweder von Amts wegen oder auf Antrag betroffener Parteien –, bei den zuständigen Gerichten die Feststellung der Herrenlosigkeit von Kraftfahrzeugen zu beantragen, die sich auf Straßen, Alleen oder anderen öffentlichen Plätzen befinden. Ziel ist es, den freien Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Der Abgeordnete Benjamín Cantero, Vorsitzender des beratenden Ausschusses, hob die Bedeutung des Projekts angesichts der wachsenden Zahl verlassener Fahrzeuge sowohl im öffentlichen Raum als auch auf Grundstücken staatlicher Institutionen hervor.

Gemäß dem Text des Vorschlags können Fahrzeuge, die offiziell für herrenlos erklärt wurden, der entsprechenden Gemeinde zugesprochen, versteigert oder einer Verschrottung zugeführt werden.

Der Gesetzentwurf mit dem Titel “Zur Änderung und Erweiterung der Artikel 1, 3 und 4 des Gesetzes Nr. 6245/2018 über die Versteigerung verlassener Fahrzeuge“ wurde vom Abgeordneten Luis Federico Franco eingebracht und befindet sich in der ersten verfassungsrechtlichen Phase. Vor der Debatte im Plenum muss er noch von weiteren beratenden Ausschüssen des Unterhauses geprüft werden.

Wochenblatt / adn digital / Beitragsbild Archiv

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