Asunción: Das Abgeordnetenhaus hat am vergangenen Dienstag den Gesetzentwurf verabschiedet und an die Exekutive weitergeleitet, der wesentliche Änderungen am seit 2019 geltenden System zur Förderung von Biodiesel vorsieht.
Die zentrale Änderung betrifft den Artikel 5, der den obligatorischen Anteil von Biodiesel in der Mischung mit Gasöl (Diesel) regelt. Die derzeitige Norm sah eine schrittweise Erhöhung von 1 % pro Jahr bis zu einer Obergrenze von 5 % vor. Der neue Text ersetzt dieses Schema durch einen festen Bereich von 5 % bis 20 %, was der zuständigen Behörde mehr Flexibilität gibt, den tatsächlichen Prozentsatz festzulegen. Das Einfuhrverbot für Biodiesel für Dieselmotoren bleibt unverändert bestehen.
Steuerliche Neuerungen
Im Bereich der Steuern (Artikel 15) werden die Vergünstigungen über den Binnenmarkt hinaus ausgeweitet. Während das geltende Gesetz Steuerbefreiungen auf die Produktion für die lokale Mischung beschränkt, schließt das neue Projekt ausdrücklich Erzeuger ein, die Biodiesel für den Export herstellen. Zudem wird die Mehrwertsteuerbefreiung (IVA) auf Zinsen für Finanzierungen durch Zentralbank-regulierte Institute sowie auf Honorare für technische Dienstleistungen an Produzenten ausgeweitet. Bestehende Befreiungen bei der Einfuhr von Investitionsgütern und auf Immobilienvermögen im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit bleiben erhalten.
Nachhaltigkeit und Verwaltung
Artikel 10 betont nun die “nachhaltige Entwicklung der Wertschöpfungskette für Biokraftstoffe“ mit besonderem Augenmerk auf die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und den Umweltschutz. Schließlich wurde Artikel 9 aufgehoben, der eine behördenübergreifende Überwachungseinheit vorsah; die Koordination verbleibt primär beim Industrie- und Handelsministerium.
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