Häusliche Gewalt umgekehrt: Ärztin prügelt eigenen Partner krankenhausreif

Presidente Franco: Der Staatsanwalt Alberto Torres Flores von der Kriminalabteilung Nr. 3 der Bezirksstaatsanwaltschaft von Presidente Franco hat Anklage gegen eine 29-jährige Chirurgin wegen des Verdachts der häuslichen Gewalt erhoben, nachdem es zu wiederholten physischen und psychischen Misshandlungen gegen ihren Partner gekommen war.

Zudem beantragte er die Anordnung der Untersuchungshaft für die Beschuldigte, die sich derzeit in Polizeigewahrsam befindet.

Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge ereignete sich der letzte gewaltsame Vorfall am 30. November 2025 zwischen etwa 19:30 und 20:00 Uhr auf einem Grundstück im Bezirk Los Cedrales. Bei dieser Gelegenheit soll die Angeklagte ihren Partner angegriffen, verletzt und mit erniedrigenden Äußerungen beschimpft haben. Die Verletzungen mussten anschließend in der örtlichen Gesundheitsstation behandelt werden.

Nach der Anzeigeerstattung gab das Opfer vor der Staatsanwaltschaft eine Erklärung ab. Darin gab der Mann an, dass die Frau ihn wiederholt verbal und körperlich angegriffen habe, was ein lang anhaltendes Bild fortgesetzter Schikanen darstellt.

Die Verletzungen wurden durch Fotos und medizinische Diagnosen der Gesundheitsstation von Los Cedrales bestätigt. Diese Dokumente stützen die erste Anzeige, die bei der 16. Polizeidienststelle derselben Stadt eingereicht wurde. Hinzu kommen SMS-Nachrichten, WhatsApp-Verläufe, ein psychologisches Gutachten und Zeugenaussagen – Elemente, welche die Ermittlungshypothese der Staatsanwaltschaft untermauern.

Im Rahmen des Verfahrens hatte die Staatsanwaltschaft bereits im Dezember 2025 einen präventiven Haftbefehl gegen die mutmaßliche Täterin erlassen. Dieser wurde inzwischen vollstreckt, sodass die Frau der Justiz überstellt und dem Strafverfahren unterzogen wurde.

Schließlich beantragte Staatsanwalt Torres die Anordnung der Untersuchungshaft, da er die Tat als schwerwiegend einstuft, eine entsprechende Straferwartung vorliegt und die prozessualen Risiken von Flucht und Verdunkelung bestehen. Zudem forderte er eine Frist von vier Monaten für den Abschluss des Ermittlungsverfahrens und die anschließende Vorlage der abschließenden Anklageschrift.

Wochenblatt / adn digital / Beitragsbild Archiv

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