Kein Unterhalt gezahlt: 4 Jahre Haft

Fernando de la Mora: Obwohl die Pflicht beider Elternteile zum Unterhalt der Kinder rechtlich und sittlich anerkannt ist, wird sie nicht immer vollständig erfüllt, wenn die Ehe oder Beziehung zerbricht.

Geeignete rechtliche Instrumente zu finden, damit Unterhaltspflichten übernommen werden, ist eine Notwendigkeit für die Gesellschaft, damit der “Verantwortungslose“ zahlen muss.

Und in diesem Fall wurde die Strafe für einen Delinquenten erreicht, der kein Unterhalt für seinen Sohn zahlte. Juan G. wurde für schuldig befunden und von einem Gericht wegen der Begehung der strafbaren Handlung der Nichteinhaltung der gesetzlichen Unterhaltspflicht zu 4 Jahren Gefängnis verurteilt.

Der Mann, der unter Hausarrest stand, muss nun in eine Justizvollzugsanstalt gebracht werden, nachdem er die gerichtlich angeordneten Unterhaltszahlungen nicht erbracht hat. Ingrid Cubilla vertrat die Staatsanwaltschaft in dem mündlichen und öffentlichen Prozess.

Es konnte nachgewiesen werden, dass der Beklagte die von einem Kinder- und Jugendgericht auferlegte Unterhaltspflicht gegenüber seinem Sohn unterlassen hatte. Zu diesem Zweck war ein Bankkonto eingerichtet worden, auf dem das Geld zugunsten und zur Unterstützung des betroffenen Minderjährigen eingezahlt werden konnte, aber das Konto verzeichnete keine Bewegung.

Das Gericht bestand aus den Richtern Leticia Frachi, Liz Ramírez und Javier Sapena, die das Urteil einstimmig fällten.

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6 Kommentare zu “Kein Unterhalt gezahlt: 4 Jahre Haft

  1. Die Frage ist natürlich auch, ob der Mann trotz statistisch geschätzer Hochkonjunktur auch in der Lage war den Aufforderungen des Gerichts nachzukommen, Arbeit zu finden, Plata zu verdienen und diese abzudrücken. Ich denke für einen Vater gäbe es nichts Schöneres als seinem Kind alles zu ermöglichen, was in seiner Macht steht. Und das ist eben bei einem „unfähigen, korrupten und beides“-Staat bzw. seinen vollbeknackten Funktionären nicht immer möglich.

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  2. DerEulenspiegel

    Gut so! Andererseits frage ich mich, wie soll der Vater Unterhaltszahlungen erbringen können, wenn er unter Hausarrest steht bzw. ins Gefängnis wandert. Doch Tatsache wird sein, ob der Vater nun Arbeit hat oder im Gefängnis sitzt – er wird, kann und will einfach nicht bezahlen. Somit dient die berechtigte Strafe wohl eher der Abschreckung für andere Übeltäter, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

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  3. Tja, damit bekommen nun allenfalls die Amigos im Strafvollzug täglich Bestechungs Geld von dem Mann aber niemals seine Kinder

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  4. Ich finde die hohe Bestrafung völlig überzogen. Es würde ausreichen die betreffenden Personen vorläufig einzusperren. Erst mal 1 Monat. Dann rauslassen. Zahlt er innerhalb von 3 Monaten, dann darf er draussen bleiben. Wenn nicht, wieder 1 Monat rein. usw… Aber dann das Leben des Mannes zerstören und ihn 4 Jahre mit einer gewissen „Elite“ in Kontakt bringen, die ihn mit Sicherheit nicht bekehren werden…Ob das die Welt besser macht wage ich zu bezweifeln. So wird die Haftanstalt auch zu einer Verschlimmerungsanstalt gemacht. Eine gute Lösung sieht anders aus.

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    1. Bin auch dieser Meinung. Es ist einfach der totale Wahnsinn, für was hier drastische Strafen verhängt werden – nicht nur zum Thema bezahlter Unterhalt. Die verhafteten Demonstranten könnte auch satte 5 Jahre Gefängnis drohen. Da ist sämtliches Maß schon lange verloren.
      Die Staatsanwälte und Richter in diesem Land leben in ihrer Parallelwelt, haben zu einem Großteil eine sadistische Ader und machen das auch, weil denen selber nix passiert ist, wenn sie Millionen Dollar Bestechungsgeld nebenbei verdienen.
      Dieses Justizsystem ist so abartig menschenunwürdig – und alle Menschenrechtsorganisationen im Land und international mucken nicht auf. Höchstens, wenn eine Transe in das falsche Gefängnis kommt.

  5. Es ist ja nicht so, daß ein säumiger Unterhaltszahler sofort ins Gefängnis kommt. Schon gar nicht wird er sofort zu so einer hohen Strafe verurteilt.
    Schon das Einrichten eines Kontos für den Unterhalt zeigt, daß er sich schon seit längerer Zeit weigert, den Unterhalt zu bezahlen.
    Auch hier werden die Unterhaltszahlungen nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen berechnet und er bezahlt das an den Ex-Partner. Tut er das nicht, geht es erst zur Schlichtung zum Juez de Paz. Der verfügt dann normalerweise die Einrichtung eines Kontos, damit die Behörde den Eingang der Zahlungen überwachen kann und der Ex-Partner nicht behaupten kann, er hätte nichts bekommen.
    Erst danach geht es vor Gericht, wenn dann immer noch kein Unterhalt bezahlt wird.