Kontoeröffnung für KKMU vereinfacht

Asunción: Vielleicht hat der eine oder andere Kleinunternehmer noch kein Bankkonto und arbeitet mit einer Kooperative oder anderen Finanzdienstleistern zusammen. Jetzt gibt es aber die Möglichkeit, schnell und unkompliziert in das Bankensystem einzusteigen.

Die Zentralbank von Paraguay (BCP) hat den Beschluss zur Genehmigung der Regulierung des “KKMU-Basiskontos“ erlassen. Es legt vereinfachte Anforderungen für die Eröffnung von Konten in Landeswährung für Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen fest.

Mit dieser Verordnung möchte die BCP die finanzielle Inklusion bestimmter Bevölkerungsgruppen fördern. Dabei ist es wichtig, Finanzinstituten Mechanismen zur Verfügung zu stellen, die es ihnen ermöglichen, das Angebot von Produkten zu fördern, die diesen Sektoren den Zugang zu Finanzdienstleistungen erleichtern.

In diesem Sinne soll das “KKMU-Basiskonto“ zum Zugang zu Finanzdienstleistungen für Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen beitragen, im Einklang mit öffentlichen Förder- und Formalisierungsrichtlinien für die Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung dieser Unternehmen.

Zu den Hauptmerkmalen des Basiskontos für den Bereich KKMU gehört, dass es weder einen Mindesteröffnungsbetrag noch ein durchschnittliches Mindestguthaben erfordert, unter anderem Vorgänge oder Transaktionen ohne Kosten ermöglicht. Die monatliche Betriebsgrenze beträgt 20 Mindestgehälter (mehr als die Hälfte eines normalen Girokontos).

Die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Basis-KKMU-Kontos sind: Besitz einer gültigen Cedula Mipymes (anerkannter Unternehmer), keine anderen herkömmlichen Einlagenkonten im System (Spar- oder Girokonto), allerdings sind einfache persönliche Sparkonten ausgenommen, die auf maximal 2 Konten im System begrenzt sind.

Wochenblatt / El Nacional

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