Encarnación: Die höchste gerichtliche Instanz bestätigte in einem Grundsatzurteil die Rechtmäßigkeit des Vorgehens einer Stadtverwaltung hinsichtlich der Nutzung des Luft- und Untergrundraums durch private Unternehmen.
Der Oberste Gerichtshof hat nach einer langen Verfahrensdauer endlich die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Stadtverwaltung von Encarnación bezüglich der Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Luft- und Untergrundraums im öffentlichen Eigentum der Kommune bestätigt. Dies erfolgt auf Grundlage der Kommunalverordnung Nr. 410/1998 und deren Änderung Nr. 421/1999.
Die Bestimmung legt fest, dass Straßen, Alleen, Gehwege und Plätze Güter des öffentlichen Eintrags der Kommune darstellen und dass private Unternehmen, die diese Räume für die Installation von Kabeltrassen, Telekommunikationsnetzen oder anderen Infrastrukturen nutzen, die von der Kommune festgelegten Gebühren entrichten müssen.
Der Fall gelangte im Zuge einer Verwaltungsstreitklage gegen eine kommunale Verfügung vor Gericht. Im Februar 2025 entschied die zweite Kammer des Verwaltungsgerichtshofs, der Klage nicht stattzugeben, bestätigte die von der Stadtverwaltung von Encarnación erlassenen Verwaltungsakte und erlegte der klagenden Partei die Prozesskosten auf.
In der Folge wertete der Oberste Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerde als zurückgenommen, wies die Berufung ab und bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vollumfänglich. Damit wurden die Rechtmäßigkeit des kommunalen Handelns und die angewandte Regelung bezüglich der Nutzung des öffentlichen Raums rechtskräftig bestätigt.
Die Rechtsabteilung der Stadtverwaltung betonte, dass diese gerichtliche Rückendeckung die Maßnahmen zur Ordnung der Nutzung des öffentlichen Raums stärkt – sowohl hinsichtlich der Durchsetzung der Gebührenzahlung als auch bei der Regulierung bestehender Installationen.
In diesem Rahmen treibt die Kommune auch den Rückbau stillgelegter Kabel und Leitungen voran, da diese eine optische Beeinträchtigung darstellen und Sicherheitsrisiken in verschiedenen Bereichen des Stadtgebiets bergen können.
Wochenblatt / Mas Encarnación















