Mindestbetrag bei Kartenzahlung ist verboten: Verbraucherschutz schreitet in mehreren Orten ein

Encarnación: Die Verbraucherschutzbehörde hat in Geschäften in der Hauptstadt von Itapúa und Hohenau zwei Eingriffe durchgeführt, nachdem festgestellt wurde, dass diese einen Mindesteinkaufswert für Kartenzahlungen verlangten.

Darüber hinaus führten Beamte Kontrollen in Handels- und Gastronomiebetrieben in Nueva Alborada, Bella Vista, Hohenau, Capitán Miranda, Cambyretá und Encarnación durch.

Die Behörde betonte, dass die Einsätze darauf abzielen, die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und die Rechte von Verbrauchern, Besuchern sowie Touristen in Itapúa zu schützen.

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5 Kommentare zu “Mindestbetrag bei Kartenzahlung ist verboten: Verbraucherschutz schreitet in mehreren Orten ein

  1. Eigentlich normal ein Mindestbetrag fest zulegen. Der Händler, welcher Kartenzahlungen akzeptiert, bezahlt Gebühren bei den jeweiligen Banken. Die Gebühren sind immer gleich hoch für eine Transaktion, egal ob der Kaufwert 2 Mil oder 2Mio Mil beträgt. Bei 2 Mil zahlt der Händler dann noch drauf.

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  2. Ok, ich merke Ihr seit schlauer als ich. Na dann. Was meint Ihr, wer die Transaktionen bezahlt, oder wo her haben die Händler die Geräte?

  3. Na ja dann eben bei Karrenzahlung einen hoheren Betrag abrechnen. Muss ja legal selbst n die Mautstellen machen ea ja genau so……

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    1. Ich weiß nicht was für ein Clown Du bist, Wenn ein Händler sagt, 1,5% mehr bei Kartenzahlung, rasten die Kunden aus. Wenn Dein Team für Einwanderer auf einmal sagt, 12% bei Kartenzahlung mehr. Wie reagieren Deine Kunden? Oder gibst Du Informationen Über Kunden von Dir weiter?

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  4. Land Of Confusion

    Blödsinn hoch fünf für was die Verbraucherschutzbehörde da ist. Das ist doch ein total dämlicher Witz.
    Sogar im totregulierten Deutschland hat ein Laden das Recht Kartenzahlung ab einem gewissen Betrag, meistens 10 Euro, zu erlauben.
    Und hier machen die wegen 10.000 Guaranies – 1,40 Euro so einen Bohei.
    Da fasst man sich nur an den Kopf.

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