San Bernardino: Über eine irreguläre Zuteilung des Sorgerechts über ein deutsches Kind Ende November 2022 haben wir berichtet. Damals war versucht worden, den deutschen Vater des Kindes, der das Sorgerecht seit Geburt des Kindes ausübt, in einen „Wochenendvater“ umzuwandeln.
Die Entscheidung der Richterin Haydee Pereira wurde in einem unglaublich schnellen Verfahren mit zahlreichen irregulären Vorfällen vom Berufungsgericht leicht abgeändert. Dort entschieden die Richter Rosa Yambay, Victor Fretes und Ramon Caimen ein geteiltes Sorgerecht (50:50) über das Kind, obwohl dies nach paraguayischem Recht gar nicht möglich ist. Denn die Mutter ist wegen Kindesmisshandlung (maltrato de menores) im Jahr 2022 rechtskräftig verurteilt worden, ebenso wegen Kindesentführung 2020 und hat einen Strafprozess wegen familiärer Gewalt anhängig. Das Kind hatte mehrfach ausgesagt und bekräftigt, weiterhin bei seinem Vater wohnen zu wollen und Angst zu haben, allein mit der Mutter zu sein. Dies wurde von den Richtern ignoriert.
Das paraguayische Verfassungsgericht hat die Beschwerde des Vaters zugelassen und prüft nun, ob die Entscheidungen der Gerichte aus Caacupe verfassungswidrig sind.
Die Mutter des Kindes wurde zwischenzeitlich von der Staatsanwaltschaft wegen Falschanzeigen gegen den Vater sowie Falschaussagen und Simulationen von Straftaten beschuldigt.
Wochenblatt











Onkel Nick
Sollte man nicht auch mal die Frage stellen, warum die Richter diese Entscheidung getroffen haben?
Offensichtlich liegt hier doch auch ein schwerer Fall von Bestechlichkeit und Rechtsbeugung vor.
Heinz1965
In welchem Verhältnis stehen die kritisierten Richter zur Mutter des Kindes? Gehoert sie zur Familie, hat sie gut bezahlt oder ist sie gut im Bett??
Cabron
Auf so einen Artikel kann man gar nicht kommentieren, denn wenn er so wahr ist, wie er hier steht, dann müßten ja die beteiligten Richter ihrer Ämter enthoben werden.
Vieles ist möglich, in Paraguay, sehr viel sogar, aber das erscheint mir doch hier nicht so zu sein, wie es beschrieben worden ist………….