Richter fordern seriöse Debatte über die Reform der Staatskasse

Asunción: Carlos Hermosilla betont, dass sein Sektor eine Reform nicht grundsätzlich ablehnt, aber fordert, dass alle betroffenen Akteure angehört werden, bevor man fortfährt.

Magistraten der Justiz fordern eine tiefgreifendere und partizipativere Debatte über die Reform der Caja Fiscal (die Pensionskasse des öffentlichen Dienstes). Das Projekt wird derzeit im Nationalkongress behandelt und sieht weitreichende Änderungen am Renten- und Pensionssystem des öffentlichen Sektors vor.

Richter Carlos Hermosilla stellte klar, dass sein Berufsstand die Notwendigkeit einer Reform zwar erkenne, jedoch darauf bestehe, dass die Stimmen der Betroffenen in den Prozess einfließen müssen.

Die Initiative, die bereits das Unterhaus (Abgeordnetenkammer) passiert hat, zielt darauf ab, Schlüsselparameter anzupassen, um die finanzielle Tragfähigkeit der Staatskasse wiederherzustellen. Offiziellen Prognosen zufolge könnte sich das Defizit ohne Gegenmaßnahmen verdoppeln.

Die Richter kritisieren jedoch, dass die eingeführten Änderungen nicht ausreichend mit den Vertretern der Justiz abgestimmt wurden, deren Rentensystem durch die Reform substanziell verändert würde.

Die Koordinationsstelle für Magistratengehälter, die Richter, Staatsanwälte, öffentliche Verteidiger und weitere Justizbeamte vertritt, warnte zudem vor den Folgen: Eine mangelnde schrittweise Einführung der Reform könnte eine Massenwelle vorzeitiger Pensionierungen auslösen. Dies würde die Arbeitsfähigkeit der Gerichte massiv beeinträchtigen.

Darüber hinaus unterstrichen sie, dass der aktuelle Vorschlag weder die wirtschaftliche Stabilität noch die unabhängige Ausübung der richterlichen Funktionen vollständig garantiere.

Die Hälfte aller Richter des Landes erfüllt bereits alle Voraussetzungen für den Eintritt in den Ruhestand, wie die Richterverbände nach der Pressekonferenz bekannt gaben, die sie nach der in Rekordzeit erfolgten Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Reform der Staatskasse gaben.

Insgesamt gibt es in der gesamten Republik 1.056 Richter, darunter Friedensrichter, Richter der ersten Instanz und Kammerrichter. Von ihnen erfüllen bereits 556 die Voraussetzungen für den derzeitigen Ruhestand, nämlich 24 Beitragsjahre und ein Alter von 50 Jahren.

Von diesen haben 180 bereits die Beschlüsse des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen für den Ruhestand erhalten, sodass sie nur noch ihre Rücktrittserklärungen einreichen müssen, um diese Leistung gemäß dem derzeit für sie geltenden Gesetzesdekret in Anspruch nehmen zu können.

Wochenblatt / El Nacional / Abc Color

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